EDEWECHT, 20. Dezember 2010


Gericht muss über Fall neu entscheiden

Streit Vorwurf der Edewechter FDP auf Briefwahlmanipulation bei letzter Wahl besteht weiter


Ein Termin für das Urteil steht noch nicht fest. Derweil überlegt der Gemeinderat, wie bei der kommenden Kommunalwahl ähnlicher Ärger vermieden werden kann.

von Doris Grove-Mittwede

Edewecht - Die Edewechter Parteien rüsten sich für die nächste Wahl, die Vorbereitungen und die Kandidatensuche haben längst begonnen, im September 2011 werden die Bürgerinnen und Bürger darüber zu entscheiden haben, wie sich der neue Gemeinderat zusammensetzen soll. Doch seit dem letzten Urnengang hängt ein „Damoklesschwert“ über der Edewechter Kommunalpolitik: die juristische Auseinandersetzung zwischen der Edewechter FDP und dem Edewechter Gemeinderat wegen den Briefwahlmanipulationsvorwürfe in Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2006. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht Leipzig im Frühjahr dieses Jahres das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg aufgehoben hatte, sind nun die Lüneburger Richter erneut gefordert.


Weitere Anhörung gefordert
„Ein Termin wurde für dieses Verfahren noch nicht angesetzt“, erklärte auf Anfrage der NWZ Sven-Marcus Süllow, Sprecher des OVG Lüneburg. Ob es vor dem nächsten Urnengang im September 2011 aus Lüneburg ein abschließendes Urteil zu dem Edewechter Streit geben wird, ist ungewiss. Die Leipziger Richter hatten gerügt, dass ihre Lüneburger Kollegen zwei sogenannte Beweiserhebungen unterlassen hatten. Die Edewechter FDP hatte gefordert, dass eine weitere Zeugin zu den Briefwahlmanipulationsvorwürfen gehört werden müsse. Außerdem sollte ein Sachverständiger ermitteln, ob die Unterschriften auf einem Wahlschein und der Anforderung dieses Wahlscheins von ein- und derselben Person stammten.


Antrag zurückgezogen
Während in Edewecht auf das abschließende Urteil aus Lüneburg gewartet wird, wurde im (nichtöffentlichen) Verwaltungsausschuss erneut ein Antrag der Grünen diskutiert, der vor längerer Zeit bereits gestellt und dann vorübergehend zurückgezogen worden war. Die Grünen hatten angeregt, in Altenheimen mobile Wahllokale einzurichten. Neutrale Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung sollten hilfsbedürftige Wahlberechtigte bei der Wahl unterstützen und darüber hinaus einen Fahrdienst zu Wahllokalen anzubieten.

„Wir haben den Grünen-Antrag sehr ausführlich behandelt und diskutiert“, erläuterte Bürgermeisterin Petra Lausch. So gäbe es schwerste Bedenken, Sonderwahlbezirke in Altenheimen einzurichten, weil für jedermann sichtbar wäre, wer in den Wahlraum ginge oder nicht oder wer aufgesucht werde oder nicht. Außerdem solle man nicht „Helfer“ verordnen, denn jeder Wahlberechtigte könne sich rechtlich im Fall einer Hilfebedürftigkeit selbst jemanden aussuchen.

Problematisch sei zudem auch das persönliche Überbringen von Briefwahlunterlagen durch Gemeindebedienstete zu sehen, die beim Ausfüllen und der Abgabe der Unterlagen helfen sollen. Äußerst kritisch wären auch Fahrdienste durch die Gemeinde zu bewerten, da diese ja nun selbst Wahlen organisiere. Aufgrund der Erfahrungen des immer noch laufenden Klageverfahrens müsse man damit rechnen, bei solchen Sonderabläufen von Wahlen gerichtlicher Nachprüfungen ausgesetzt zu sein.

„Wir haben die besten Absichten gehabt, haben aber viele Problematiken so nicht gesehen. Deshalb haben wir den Antrag endgültig zurückgezogen“, sagte Uwe Heiderich-Willmer, Fraktionsvorsitzender der Grünen. Gleichwohl wolle man sich zu Beginn nächsten Jahres mit Vertretern aller Edewechter Parteien zusammensetzen und darüber sprechen, wie man sich im Wahlkampf verhalten wolle.

beantragte im Herbst 2006 – kurze Zeit nach der Kommunalwahl – vergeblich die erneute Auszählung von 25 000 Stimmen, weil „die Wahl nicht nach den Vorschriften durchgeführt“ worden sei. Bei dem Urnengang vor vier Jahren hatten die Liberalen einen dritten Sitz im Gemeinderat um vier Stimmen verfehlt.

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Wenig später wurden Briefwahlmanipulationsvorwürfe gegen die CDU-Ratsfrauen Christa Haskamp und Helge Kahnert erhoben. Nach Angaben der FDP hätten beide bei der Briefwahl „unzulässigen Einfluss auf die Stimmabgabe“ genommen.

Die Liberalen reichten beim Verwaltungsgericht Oldenburg Klage gegen den Edewechter Rat ein, der die Kommunalwahl für rechtens erklärt hatte. Die Oldenburger Richter gaben der FDP-Klage statt und urteilten, dass die Wahl zum Rat 2006 wiederholt werden müsse.

Nach Auffassung des Gerichts konnte Ratsfrau Haskamp aufgrund widersprüchlicher Aussagen eine Wahlbeeinflussung nicht nachgewiesen werden. Ratsfrau Kahnert aber habe sich bei der Stimmabgabe einer Bürgerin im Raum aufgehalten und damit gegen die Grundsätze der geheimen und freien Wahl verstoßen.

Dieses Urteil akzeptierte die große Mehrheit des Edewechter Gemeinderats nicht und zog vor das Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Dessen Richter „kippten“ das Oldenburger Urteil und ließen keine Revision zu. Ratsfrau Haskamp sei eine Wahlbeeinflussung nicht nachzuweisen, stellten sie fest.

Der Fall Kahnert hätte jedoch nicht berücksichtigen werden dürfen, weil die Vorwürfe erst nach der Einspruchsfrist laut wurden. Die FDP ging in die nächste Instanz und wandte sich an das Bundesverwaltungsgericht Leipzig, das das Lüneburger Urteil wegen Verfahrensfehlern aufhob.






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