KLEIBROK, 8. Februar 2012


Schutz vor Lärm immens wichtig

Zollhaus Politik stimmt Erweiterungsplänen zu – Schallgutachten eingearbeitet


Die Straße Logemanns Damm muss nicht ausgebaut werden. Die Schutzansprüche der Nachbarn werden berücksichtigt.

von Frank Jacob

Kleibrok - Die Pläne für eine Erweiterung des Residenzhotels „Zum Zollhaus“ in Kleibrok sind einen Schritt weitergekommen. Am Montagabend stimmte die Politik im Bauausschuss der erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des Bebauungsplanes einmütig zu. Bevor die Entwürfe nun öffentlich ausgelegt und die zuständigen Behörden beteiligt werden, muss allerdings noch der Verwaltungsausschuss am 14. Februar in nichtöffentlicher Sitzung zustimmen.

Wie berichtet, möchte das Zollhaus sein Angebot auf einer Fläche westlich der Straße Logemanns Damm um ein Veranstaltungsgebäude und Parkplätze erweitern. „Das ist genau das, was uns in Rastede noch fehlt“, sagte Susanne Lamers (CDU). Der Standort sei hervorragend geeignet, meinte sie.

Sie begrüßte es, dass nun auch ein Schallgutachten vorliegt und die Rechte der Bürger auf Lärmschutz gewahrt werden. Dem schloss sich auch Rüdiger Kramer (SPD) an. Die Planung hielt er grundsätzlich für gut. „Sie dient auch dem Fremdenverkehr und ist damit auch gut für die Gemeinde“, sagte er.



Dem Lärmschutzgutachten will auch Gerd Langhorst (Grüne) vertrauen. Er stimmte den Entwürfen ebenfalls zu.

Um die Planung zu realisieren, werde ein Ausbau der Straße Logemanns Damm im Übrigen nicht erforderlich sein, sagte Stadtplaner Olaf Mosebach. Er ging in der Sitzung auch auf jene Einwände und Stellungnahmen ein, die Bürger im Laufe des bisherigen Verfahrens abgegeben hatten.

So solle eine nachträgliche Nutzungsänderung des geplanten Veranstaltungsgebäudes zum Beispiel als Diskothek ausgeschlossen werden, forderte ein Bürger und sprach sich zudem gegen neue Außenanlagen mit einem öffentlichen Biergarten nach 22 Uhr aus.

Mosebach versicherte, dass die Schutzansprüche der Nachbarn berücksichtigt werden. Festsetzungen zum Lärmschutz werden im Bebauungsplan festgesetzt.

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