BöSEL, 23. Februar 2012


Bewährungsstrafe für 19-Jährigen

Körperverletzung Böseler prügelt sich bei Maifeier in Thüle


FJH

Bösel - Wegen Körperverletzung in zwei Fällen und Trunkenheit im Verkehr hat das Jugendgericht des Cloppenburger Amtsgerichtes am Mittwoch einen 19 Jahre alten Heranwachsenden aus Bösel zu einem Jahr Jugendstrafe mit Bewährung verurteilt. Der wegen vierfacher Körperverletzung vorbestrafte Angeklagte war im vergangenen Jahr erneut wegen dieses Deliktes aufgefallen.

Auf dem Schützenfest in Neuvrees und auf einer Maifeier in Thüle hatte er Gleichaltrige mit Faustschlägen ins Gesicht niedergestreckt. Eines der Opfer erlitt dabei einen Kieferbruch. Dann fuhr er mit seinem Auto durch die Gegend, obwohl er einen Blutalkoholwert von 1,4 Promille hatte. Von den Taten wollte der 19-Jährige im aktuellen Prozess allerdings nicht viel wissen – zumindest am Anfang nicht.

Einzig die brutale Attacke auf der Maifeier gab er zu, die Trunkenheitsfahrt und die Schlägerei auf dem Schützenfest bestritt er dagegen. Am Tag der angeblichen Trunkenheitsfahrt sei er gar nicht mit seinem Auto gefahren, sondern mit einem Taxi. Und für die Körperverletzung in Neuvrees könne er nicht bestraft werden, weil er dort gar nicht gewesen sei, erklärte der Angeklagte zur Überraschung der übrigen Prozessbeteiligten.

Er hatte dabei vergessen, dass er in Neuvrees von der Polizei kontrolliert worden war und auch an einem Atemalkoholtest teilgenommen hatte. Und auch die Trunkenheitsfahrt war durch Zeugenaussagen belegt. Am Ende räumte der Angeklagte dann alle Vorwürfe ein.

Die Staatsanwaltschaft forderte für den Angeklagten sechs Monate Jugendstrafe mit Bewährung. Das Gericht verdoppelte dieses Strafmaß. Als Bewährungsauflagen muss der 19-Jährige nun an einem Anti-Aggressionstraining teilnehmen und sich um einen Arbeitsplatz bemühen.

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