CLOPPENBURG, 4. Februar 2010


Cloppenburg: Hohe Haftstrafen für Drogenschmuggler

GEFÄNGNIS Cloppenburger in Frankreich


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In diesem Bootsanhänger wurden die Drogen geschmuggelt. BILD: POLIZEI Bild vergrößern

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Cloppenburg - Drei Rauschgiftschmuggler im Alter von 51, 53 und 58 Jahren aus Cloppenburg sind in Frankreich zu hohen Haftstrafen wegen Rauschgiftschmuggels verurteilt worden. Das haben die Staatsanwaltschaft und die Polizeidirektion Osnabrück sowie das Zollfahndungsamt Hannover am Mittwoch in einer Presseerklärung bekannt gegeben.

Im September 2007 hatte die „Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift“, die der Zentralen Kriminalinspektion Osnabrück und dem Zollfahndungsamt Hannover unterstellt ist, gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Osnabrück gegen die deutsche Tätergruppe aus Cloppenburg ermittelt. Diese beabsichtigte, Haschisch im Tonnenbereich von Spanien durch Frankreich nach Großbritannien zu schmuggeln.

Zwei der Cloppenburger Rauschgiftschmuggler waren dann von den französischen Behörden in Zusammenwirken mit spanischen und deutschen Strafverfolgungsbehörden auf frischer Tat mit 1236 Kilogramm Haschisch in Frankreich aufgegriffen worden. Diese große Menge hatten die Männer in einem präparierten Bootsanhänger transportiert. Das Versteck hatte sich im Boden des Anhängers befunden.

Nach einer Besprechung in Den Haag mit Behördenvertretern aus Spanien, Frankreich, Großbritannien und Deutschland waren der Bandenchef und ein weiterer Mittäter im April 2008 mit internationalem Haftbefehl in Cloppenburg verhaftet und trotz deutscher Staatsbürgerschaft nach Frankreich ausgeliefert worden.

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Die französischen Behörden teilten der Zentralen Kriminalpolizei Osnabrück erst jetzt mit, dass die Rauschgiftschmuggler aus Cloppenburg bereits im Mai 2009 zu jeweils sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden waren. Der 51 Jahre alte Kopf der Gruppe hatte zwar keinen direkten Kontakt zu den Drogen gehabt, war aber für die Planung und Sicherung der Schmuggelfahrt und der Grenzübertritte der Schmuggler verantwortlich. Er wurde zu acht Jahren Haft verurteilt. Daneben wurde gegen alle drei Tätern eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 1 236 450 Euro verhängt.




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