CLOPPENBURG, 3. Dezember 2011


Drogenschmuggel: Dreieinhalb Jahre Haft für 54-jährigen Somalier

Prozess Polizei erwischt Mann am 18. August dieses Jahres mit 310 Kilogramm Kath in Cloppenburg


fjh

Cloppenburg - Wegen Drogenschmuggels in großem Stil hat das Cloppenburger Amtsgericht am Freitag einen 54-jährigen Somalier zu einer Gefängnisstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Der Angeklagte war am 18. August 2011 kontrolliert worden, als er mit seinem voll beladenen Pkw durch Cloppenburg fuhr. Im Wagen fanden die Beamten 31 Jutesäcke, gefüllt mit 310 Kilogramm Kath.

Kath ist ein Kaudroge und fällt in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz. In den Niederlanden dagegen gilt Kath als Gemüse. Es ist dort frei verkäuflich. Deswegen war dem Zoll auch von Anfang an klar gewesen, dass der Angeklagte die Droge eben aus Holland geholt hatte. Die Einfuhr von Rauschgift nach Deutschland ist mit einer Mindeststrafe von zwei Jahren Gefängnis bedroht.

Um von dieser hohen Strafandrohung wegzukommen, erklärte der Angeklagte, dass er die Drogen aus Emden in Ostfriesland geholt habe. Das habe er auch von Anfang an gesagt. Die Zollbeamten konnten sich aber genau daran erinnern, dass der 54-Jährige nach seiner Festnahme erklärt hatte, die Drogen aus Emmen in Holland geholt zu haben. Das Gericht war dann auch davon überzeugt, dass der Angeklagte tatsächlich Emmen/Holland meinte und nicht Emden in Ostfriesland. Damit war die Einfuhrtat bewiesen.

Der Angeklagte ist mehrfach und einschlägig vorbestraft. Sowohl im Februar dieses Jahres als auch im Oktober dieses Jahres war er bereits wegen Drogenschmuggels verurteilt worden. Deswegen fiel gestern die Strafe auch deutlich aus. Im jetzigen Urteil sind die früheren Verurteilungen mit enthalten. Es handelt sich um eine Gesamtstrafe.

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