Jobcenter will Großteil der Gasrückzahlung
Soziales Hartz-IV-Bezieher darf nur 25 Prozent behalten – 203 Euro selbst gezahlt
Cloppenburg - 520 Euro – die Freude über die Gaspreis-Rückzahlung der EWE währte bei Heinz Manteufel (Name von der Redaktion geändert) nicht lange. Nur einen kleinen Teil davon soll er behalten dürfen. Zu 75 Prozent will das Jobcenter die Rückzahlung auf den Leistungsanspruch des Hartz-IV-Empfängers anrechnen. Bedeutet: Nur 130 Euro landen in der Tasche von Manteufel.
„Eine echte Schweinerei“, poltert Manteufel. Was ihn besonders wurmt ist, dass das Jobcenter von den 280 Euro monatlichen Heizkosten, die er zahlt, nur 77 Euro getragen hatte, wie er sagt. „Den Rest habe ich aus eigener Tasche gezahlt.“ Er hatte eine Wohnung, die als nicht angemessen galt, deshalb wurde nicht die gesamten Heizkosten übernommen. Für Hans-Jürgen Reglitzki von der Arbeitsloseninitiative Gegenwind in Cloppenburg nicht gerechtfertigt: „Das Jobcenter kann nur den Teil fordern, den es auch selbst gezahlt hat.“
Das Jobcenter ist bei der Gaspreis-Rückerstattung auf die Hilfe der Arbeitslosengeld-II-Bezieher angewiesen. Denn nur sie können die Rückerstattung beantragen. Um möglichst viele Kunden dazu zu bewegen, den Antrag zu stellen, bietet das Jobcenter seinen Kunden einen Vergleich an: 75 Prozent der Rückzahlung geht an das Jobcenter, das das Geld an den Landkreis Cloppenburg abführt, 25 Prozent verbleiben beim Antragsteller. Ausdrücklich weist das Jobcenter darauf hin, dass es sich um ein „freiwilliges Entgegenkommen“ handele.
Besonders groß scheint das Interesse an der Rückzahlung unter den Hartz-IV-Beziehern trotz dieses Angebotes derzeit noch nicht zu sein. Rund 3300 Kunden wird das Jobcenter im Landkreis Cloppenburg anschreiben, davon seien bereits 500 Briefe verschickt worden, informierte Dieter Müller, Leiter des Jobcenters in Cloppenburg. Etwa 180 hätten geantwortet, davon wiederum habe etwa die Hälfte die Rückzahlung bereits beantragt. „Ein erheblicher Verwaltungsaufwand“, der das Jobcenter „noch weit bis in das Jahr hinein“ beschäftigen werde, so Müller.
Den Brief des Jobcenters hatte auch Manteufel im Briefkasten. Den Antwortbogen, auf dem er auch das Angebot des Jobcenters unterzeichnen sollte, will Manteufel aber zunächst nicht zurückschicken.
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