Mit Recht auf seinem Recht bestehen
SERVICE Friesoyther Jura-Student bietet Online-Ratgeber für Rechtsfragen – 500 Besucher am Tag
Mit Spaß bei der Arbeit: Der Friesoyther Jan Spieldenner aktualisiert sein Internetangebot auch von zuhause aus. BILD: BJÖRN LANGE 
VON BJÖRN LANGE
Friesoythe - „Sei Dein eigener Anwalt“, dachten sich die Jura-Studenten Jan Spieldenner und Tristan Wegner und stellten im August vergangenen Jahres die Informationsplattform www.recht-gehabt.de ins Internet. Das Projekt, das mit 20 Besuchern am Tag ganz langsam anlief, ist mittlerweile richtig ins Rollen gekommen. Rund 500 „Klicks“ verzeichnen die Nachwuchs-Juristen jeden Tag, Tendenz steigend. Doch das Projekt hat Potenzial für mehr.
Rechte besser kennen
Immer mehr Menschen bedienen sich der kostenlosen Onlineplattform, um sich in den verschiedensten Rechtsbereichen über ihre Rechte zu informieren. „Das war unsere Grundidee. Wir wollten komplexe Sachverhalte einfach darstellen, ohne Juristendeutsch“, sagt der Friesoyther Jan Spieldenner. Die Navigation der Homepage ist leicht. Problemlos gelangt der Nutzer mit nur zwei Klicks von der Frage zu seiner Antwort. „Wir möchten die Leute dazu befähigen, ihre Rechte besser zu kennen, damit sie nicht wegen Kleinigkeiten den Anwalt anrufen müssen“, erklärt der 25-Jährige.
Pendlerpauschale verfassungswidrig – wieviel Geld gibt es zurück? Die Antwort auf diese Frage suchten und fanden seit Mitte Dezember schon mehr als 3600 Menschen, viele nutzten auch den kostenlosen Rechner, um genau zu ermitteln, mit wieviel Geld sie rechnen dürfen. Aktuell und interessant ist auch die Frage: Streupflicht – darf man mit Salz streuen? Mit mehr als 2100 „Klicks“ immerhin Platz zwei der Hitliste.
Überhaupt, die Aktualität: Ständig arbeiten Spieldenner und Wegner an der Einstellung und Vervollständigung neuer Rechtsbereiche und verfolgen ehrgeizig das Ziel, möglichst lückenlos Antworten auf Fragen zu allen Rechtsbereichen zu bieten. Sogar ein Karnevals-Spezial wollen die Studenten einrichten, „denn das Weihnachts-Spezial war ein Renner“, so Spieldenner.
Wer seine Rechte als Urlauber, Autofahrer, Nachbar, Schüler, Student, Mieter und viele weitere besser kennen möchte, sucht sich links in der Menüleiste seinen Rechtsbereich aus und gelangt so automatisch zu den wichtigsten Streitfragen. Obwohl sie viel Zeit investieren, Geld verdienen die beiden Studenten mit ihrer Serviceseite nach eigenen Angaben nicht, die Werbung dient allein der Refinanzierung des Online-Angebots.
„Wir machen keine Rechtsberatung, wir sind keine Rechtsanwälte“, betont der angehende Jurist Spieldenner. Der 25-Jährige hofft, dass deutsche Internetnutzer sich in Rechtsfragen irgendwann nur noch auf seiner Seite informieren, ganz automatisch. Denn im Gegenteil zu Kommunikationsplattformen, die über ihre Rolle als Diskussionsforen nicht hinauskommen, bietet das Hamburger Duo konkrete Antworten, die sie mit rechtskräftigen Urteilen und Verweise auf Paragraphen der Gesetzbücher untermauern.
Rechtsirrtümer
Darüber hinaus klärt die Webseite von Spieldenner und Wegner über Rechtsirrtümer auf: Ist reduzierte Ware stets vom Umtausch ausgeschlossen? Nein, denn wenn sie bestimmte Mängel aufweist, können Kunden von ihren Gewährleistungsrechten Gebrauch machen. Müssen Verkäufer alles Kleingeld annehmen? § 3 des Münzgesetzes regelt, dass niemand verpflichtet ist, mehr als 50 Münzen anzunehmen. Mit 1-Cent-Münzen kann man also maximal 50 Cent begleichen. Und wie ernst sind im Restaurant Schilder zu nehmen mit der Aufschrift „Für Garderobe keine Haftung“? „Restaurantinhaber wähnen sich damit auf der sicheren Seite. Aber wenn Gäste während ihres Aufenthaltes die Garderobe nicht sehen können, haftet das Restaurant bei Verlust“, weiß Spieldenner.
www.recht-gehabt.de
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