FRIESOYTHE, 8. Februar 2012


Richter glaubt den Zeugen nicht

Amokfahrt 13 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung für Beifahrer Saulius C.


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Er entschuldigte sich, aber seine Reue nahmen Saulius C (links), mit Verteidiger Jürgen Dethlefs, sowohl Staatsanwalt als auch Richter am Dienstag nicht ab. BILD: mirco moormann  Bild vergrößern

Richter und Staatsanwalt schenkten den Aussagen von sechs Frauen und Männern aus Litauen wenig Glauben. C. wurde in drei Anklagepunkten schuldig gesprochen.

von Mirco Moormann

Friesoythe - Sechs Zeugen, die seit fast zwei Jahren kein Wort über den Hergang der „Amokfahrt“ vom 1. Mai verloren haben – und dann allesamt fast identisch aussagen. Das stimmte Richter Udo Mathebel vom Cloppenburger Amtsgericht am zweiten Verhandlungstag gegen den Beifahrer Saulius C. am Dienstag skeptisch. So war es am Ende nicht verwunderlich, dass der Richter – wie zuvor vom Staatsanwalt Ingolf Nagel gefordert – den Angeklagten zu 13 Monaten Haft, zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt, verurteilte. Zudem habe C. als Auflage 1500 Euro an die Nebenklägerin Yvonne Drees zu zahlen. Drees war bei dem Unfall am hefigsten verletzt worden und leidet noch heute unter den Folgen.

Der Angeklagte sei der fahrlässigen Körperverletzung in 19 Fällen schuldig, so der Richter. Zudem wird ihm das unerlaubte Verlassen des Unfallortes vorgeworfen. Hinzu komme das fahrlässige Zulassen der Autofahrt des Robertas G., der keinen Führerschein besaß und zudem betrunken war.



Am besagten 1. Mai war der bereits verurteilte Robertas G. mit einem BMW in mehrere Gruppen von Maiwanderern gerast und hatte dabei 19 Personen zum Teil lebensgefährlich verletzt (die NWZ  berichtete). Einig waren sich Richter und Anwalt auch in ihrem Zweifel an den Zeugen, die am zweiten Verhandlungstag ausgesagt hatten.

Gehört wurden zwölf Zeugen, unter ihnen sechs Frauen und Männer aus Litauen. Mathebel wollte den Zeugen ihre Aussagen nicht recht abnehmen. Der Richter sagte, dass die Zeugen sich an Details eines Abends , an dem in Markhausen getrunken wurde, genau erinnern konnten, aber nicht einmal mehr Namen von Arbeitskollegen oder Straßennamen wussten, in denen ihr damaliges Wohnhaus stand.

Staatsanwalt Nagel sagte: „Die Zeugen sind so unglaubwürdig, wie man es selten erlebt“, und dass sich alle an diese Details erinnerten, sei „selten wie ein Hund, der sprechen kann.“ Einige der litauischen Zeugen hatten ausgesagt, Robertas G. und Saulius C. seien in der Nacht vor dem 1. Mai nicht – wie am ersten Verhandlungstag berichtet – nach Garrel, sondern nach Werlte gefahren. Auf dem Rückweg soll dann das Unglück passiert sein. Auch dies wollte Mathebel nicht glauben. Auch seine Amnesie (der Angeklagte hatte immer wieder beteuert, sich an keine Details der Autofahrt erinnern zu können) nahm ihm der Richter nicht ab.

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Zudem zeigten sich Mathebel und auch Nagel überzeugt davon, dass der Angeklagte dem Fahrer die Schlüssel zum Auto gegeben haben musste. Dies hätte Robertas G. in seiner Hauptversammlung ebenfalls ausgesagt.

NWZTV zeigt einen Beitrag unter http://www.NWZonline.de/nwztv @ Eine Bilderstrecke gibt es unter http://www.NWZonline.de/amokfahrt-markhausen




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