LASTRUP, 23. Dezember 2011


Kaffeefahrten: Gericht verhängt Haftstrafe

Prozess Amtsgericht verurteilt Lastruper Veranstalter zu zwei Jahren und zwei Monaten Gefängnis


Geprellte hatte ihre Konten in Panik aufgelöst – vergeblich. Der Anwalt forderte Freispruch.

von Franz-Josef Höffmann

Lastrup - Weil er Senioren auf Verkaufsveranstaltungen hinterlistig abgezockt hat, muss ein Kaffeefahrten-Veranstalter aus Lastrup für zwei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis. Das Cloppenburger Amtsgericht sprach den 41-Jährigen wegen gewerbsmäßigen Betruges in 16 Fällen schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sollte es aber Bestand haben, wäre der Angeklagte der erste seiner Branche, der ins Gefängnis muss.

Vergleichbare Verfahren gegen Kaffeefahrten-Veranstalter waren bisher mit Geld- oder Bewährungsstrafen beendet worden. Nun aber kannte das Gericht kein Pardon mehr. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar drei Jahre Gefängnis gefordert. Dabei ist der Angeklagte nicht einmal vorbestraft. Seine Betrugsmasche war in den Augen des Gerichtes und der Anklagebehörde so dreist, dass eine harten Strafe, die auch Signalwirkung haben dürfte, gerechtfertigt schien.

Mit angeblichen Gewinnen von bis zu 3000 Euro hatte der Angeklagte die Senioren bundesweit gelockt. Doch statt der Gewinne gab es Elektro-Matratzen, die schon mal 900 Euro kosten konnten. Nach Überzeugung des Gerichts ließ sich der Angeklagte noch während der Verkaufsveranstaltung von den Teilnehmern und Interessierten nicht nur einen Kaufvertrag unterschreiben, sondern auch eine Abbuchungsvollmacht und mehrere Überweisungsträger.

Letztere haben es in sich. Sind sie einmal unterschrieben, wird von den Konten abgebucht. Zu stoppen sind sie nicht. Auch soll es unmöglich sein, sie wieder rückgängig zu machen.

Das kam dem 41-Jährigen offensichtlich gelegen. Denn nachdem die Senioren zu Hause den Kaufvertrag widerrufen hatten, setzte der Angeklagte nach Überzeugung des Gerichts die Überweisungsträger ein, um an das Geld der Senioren zu kommen. Das gelang ihm dann auch.

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Einige der Geprellten hatten noch in Panik ihre Konten aufgelöst, doch das Geld war weg. Der Anwalt des Angeklagten hatte auf Freispruch plädiert.




 

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