LASTRUP, 29. Dezember 2011


Kaffeefahrten-Prozess geht weiter

Justiz 41-jähriger Veranstalter legt Berufung gegen Cloppenburger Urteil ein


Der Lastruper will nicht ins Gefängnis. Sein Anwalt verweist auf einen Vergleich mit den Geschädigten.

FJH

Lastrup - Nicht akzeptieren will der Kaffeefahrten-Veranstalter aus Lastrup, den das Amtsgericht Cloppenburg vor einer Woche wegen gewerbsmäßigen Betruges in 16 Fällen zu zwei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt hat (die NWZ  berichtete), den gegen ihn ergangenen Richterspruch, dem Signalwirkung beigemessen wird. Der 41-Jährigen hat Berufung eingelegt. Das bestätigte sein Anwalt am Mittwoch 28. Dezember.

Die Bewertung dessen, was dem Verfahren zugrunde liegt. kann unterschiedlicher kaum sein. Während die Verteidigung keine strafbare Handlung sieht, und auf Freispruch plädiert hatte, ging das Amtsgericht davon aus, dass der Lastruper bei Verkaufsveranstaltungen hinterlistig Senioren abgezockt habe. Anstatt versprochener Gewinne von bis zu 3000 Euro soll es Matratzen für 900 Euro gegeben haben. Trotz eines Widerrufs des Kaufvertrages soll sich der 41-Jähriger mit vorab ausgefüllten Überweisungsträgern das Geld geholt haben.

Mit der Haftstrafe ist der Kaffeefahrtenveranstalter der erste Angehörige seiner Branche, der zu einem Gefängnisaufenthalt verurteilt wurde, der auch verbüßt werden muss. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn für drei Jahre hinter Gitter schicken wollen. Nun muss das Landgericht Oldenburg den Fall neu aufrollen.

Der Verteidiger hatte erklärt, man habe sich mit den Senioren verglichen, und geforderte Beträge gezahlt. Damit seien zivilrechtliche Belange erledigt.

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