Berufungskammer glaubt Angeklagtem nicht
Prozess Zwölf Monate Haft für Löninger Landwirt – Sozialabgaben nicht angeführt
Löningen - Mit der Berufung gegen ein Urteil des Cloppenburger Amtsgerichts hat ein 52 Jahre alter Landwirt aus Löningen keinen Erfolg gehabt. Das Oldenburger Landgericht verwarf sie am Freitag nach der Neuverhandlung des Falls und bestätigte das erste Urteil. In Cloppenburg war der Löninger wegen Nichtabführens von Sozialabgaben zu zwölf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der angerichtete Schaden wurde gestern mit 85 000 Euro beziffert.
2005 hatte der Angeklagte in Löningen eine Agrar-GmbH gegründet. Gesellschafterin war seine Ehefrau, er selbst übernahm den Posten als Geschäftsführer. Der Angeklagte will monatlich nur 400 Euro verdient haben. So oder so: Das Unternehmen, das sich auf die Schweinestallreinigung spezialisierte, wuchs schnell. Deswegen hatte der Löninger auch auf polnische Arbeitskräfte zurückgegriffen.
Mindestens 15 Arbeiter waren bei ihm beschäftigt. Diese Mitarbeiter hatte der Angeklagte dann allesamt als Subunternehmer und damit als Selbstständige eingestuft. Und deswegen hätten auch keine Sozialabgaben gezahlt werden müssen, meinte der 52-Jährige. Das aber sahen die Behörden, Krankenkassen und auch die Gerichte völlig anders. Bei den „Subunternehmern“ habe es sich um unselbstständige Angestellte gehandelt, so der Richter.
Die Arbeiter hätten keine eigene Weisungsbefugnis gehabt. Sie seien auf Weisung des Angeklagten tätig geworden. Deswegen handele es sich in den vorliegenden Fällen um Scheinselbstständigkeiten. Der Verteidiger des Angeklagten hatte auf Freispruch plädiert. Und wenn sein Mandant nicht unschuldig sei, dann habe er zumindest nicht gewusst, dass er sich strafbar gemacht habe. Auch das glaubten die Richter der Berufungskammer nicht.
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