LöNINGEN, 4. Februar 2012


Opfer sorgt für glatten Freispruch

Prozess Alle Taten werden bereits verurteiltem Jugendlichen zugeschrieben


Das Opfer entlastete die Angeklagten. Auch die Staatsanwaltschaft plädierte auf Freispruch.

von Franz-Josef Höffmann

Löningen - Im Prozess gegen den 32 Jahre alten Mann aus Löningen und den 66 Jahre alten Mann aus Essen, die sich vor dem Oldenburger Landgericht wegen schwerer räuberischer Erpressung und schwerer Brandstiftung verantworten mussten, sind die beiden Angeklagten Freitag von allen Vorwürfen freigesprochen worden.

Maßgeblich dafür war die Aussage des Mannes, der Opfer der Attacken geworden war. Er hatte erklärt, dass die Angeklagten ihn nicht mit einer Flasche niedergeschlagen, ausgeraubt und sein Haus angezündet hätten. Das sei ein Jugendlicher gewesen. Ursprünglich war die Anklage davon ausgegangen, dass der Löninger im Auftrag des Mitangeklagten von dem späteren Opfer Schulden eingetrieben und den Mann dann schwer verletzt hatte.

Bei einem zweiten Besuch sollte er verschiedene Wertgegenstände geraubt und dann das Haus des Opfers angezündet haben, um Spuren zu verwischen. Der 32-Jährige war auch in dem Haus des Opfers gewesen, allerdings zusammen mit eben dem Jugendlichen, der der eigentliche Täter sein soll. Das Opfer hatte ausgesagt, von dem Jugendlichen geschlagen und ausgeraubt worden zu sein. Der 32-jährige Angeklagte aus Löningen dagegen habe ihm sogar geraten, wegzulaufen. Damit war der Löninger aus der Schusslinie.

Und als der 66-jährige Angeklagte dann vehement bestritt, dem 32-Jährigen jemals einen Auftrag zur Schuldeneintreibung erteilt zu haben und ihm auch nichts anderes nachgewiesen werden konnte, standen die Freisprüche fest. Auch die Staatsanwaltschaft hatte vor dem Hintergrund der neuen Entwicklung auf Freispruch plädiert. Der Jugendliche dagegen, der der wahre Täter sein soll, war in einem gesonderten Verfahren zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden.

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