JEVER, 14. August 2010


Alkohol illegal an Jugendlichen verkauft

Testkäufe Hälfte der Betriebe verstößt gegen Gesetz – Kontrollen auf Altstadtfest Testkäufe Hälfte der Betriebe verstößt gegen Gesetz – Kontrollen auf Altstadtfest


us

Jever - Bei anonymen Testkäufen im Jeverland haben Jugendliche in sieben von 14 getesteten Betrieben illegal hochprozentigen Alkohol erhalten. Das teilte der Landkreis Friesland am Freitag mit. Jugendamt, Ordnungsamt und Polizei hatten einen 16-jährigen Testkäufer in Jever, Schortens und Sande losgeschickt, um in Supermärkten, bei Getränkehändlern und in Kiosken hochprozentigen Alkohol zu kaufen. Der darf nur an Volljährige abgegeben werden.

Zwar verlangten nach Angaben der Kreisverwaltung 13 Verkaufsstellen den Ausweis des Testkäufers, bei sieben von ihnen bekam er aber dennoch die gewünschte Flasche Alkohol – einmal sogar ohne Vorlage des Ausweises.

Ein Betrieb sei mit Testkäufen dieser Art bereits zum zweiten Mal überführt worden. Im Anschluss an den Testkauf wurden die Verkäufer und teilweise auch die Geschäftsführer der kontrollierten Betriebe angesprochen. Bei einem Alkoholverkauf an Minderjährige droht ein Bußgeld.

Die Testkäufe dienen vor allem dazu, den Alkoholmissbrauch Minderjähriger zu bekämpfen, sie sind deshalb laut Kreisverwaltung in erster Linie ein präventiver Schritt.

Polizei und Jugendamt werden an diesem Wochenende auch auf dem Altstadtfest in Jever stichprobenartig kontrollieren, ob das Jugendschutzgesetz von Verkäufern und Jugendlichen eingehalten wird. Bei Wein und Bier gilt eine Altersgrenze von 16 Jahren, bei Hochprozentigem von 18 Jahren. Die Polizei kündigt u. a. Rucksackkontrollen an. Minderjährige, die mit Alkohol erwischt werden, müssen die Flaschen ausleeren und in bereit gestellten Containern entsorgen.

Der Präventionsexperte der Polizei Jever, Wiard Wümkes, hat im Vorfeld des Stadtfests 18 Geschäfte in Jever besucht und auf das Jugendschutzgesetz hingewiesen.

Auch bei der Kriminalitätsbekämpfung geht die Polizei neue Wege. Nach Angaben des Kommissariats wurden gegen acht einschlägig bekannte Straftäter Aufenthaltsverbote ausgesprochen.

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