JEVER, 7. Februar 2012


Entlastungszeugin belastet Angeklagte im Brandprozess

Amtsgericht Schwierige Beweisaufnahme am zweiten Verhandlungstag – Widersprüchliche Aussagen


Ra

Jever - Der Prozess um einen ungeklärten Brand in einem Middoger Wohn- und Geschäftshaus im September 2009 ging am Montag vor dem Amtsgericht Jever in die zweite Runde. Angeklagt ist eine 47-Jährige, die drei Brände in dem Gebäude gelegt haben soll. Die Staatsanwaltschaft geht von vorsätzlicher Brandstiftung aus (die   berichtete). Mögliche Motive für die Tat blieben allerdings auch am zweiten Verhandlungstag im Dunkeln.

Die Frau war ins Visier der Ermittler geraten, weil sie sich nach bisherigen Erkenntnissen in der Tatnacht alleine mit dem Firmeninhaber im Gebäude aufgehalten hatte und der Firmeninhaber als Brandstifter ausgeschlossen werden konnte.

Zur Frage, wo sie sich in der Brandnacht im Haus aufgehalten hat und was sie getan hat, gab es im Zuge der Ermittlungen zudem widersprüchliche Aussagen, die laut Polizei den Verdacht erhärteten.

Ein als Zeuge geladener Polizist verwies am Montag darauf, dass die Frau in der Vergangenheit mit ähnlichen Taten in Erscheinung getreten sei. Eine Zeugin, die eigentlich von der Verteidigung als Entlastungszeugin geladen worden war, bestätigte die Aussage des Polizisten. Die Angeklagte habe in der Vergangenheit bereits ähnliche Taten begangen.

Der Brand trage die Handschrift der 47-Jährigen. Auch habe die Angeklagte ihr gegenüber gesagt, sie werde in dem Fall, dass sie selbst belastet wird, vor Gericht behaupten, der Firmeninhaber habe sie zu dem Brand angestiftet, um Geld von der Versicherung zu kassieren.

Nach den Ermittlungen eines Brandsachverständigen der Polizei Jever wurde der Brand, der am weitesten vom Wohnhaus entfernt war, zuerst gelegt. Der Brand im Büro direkt neben dem Wohnhaus sei hingegen zuletzt gelegt worden. Zudem hielt er es für unwahrscheinlich, dass der Geschädigte und die Angeklagte Brandgeruch hätten wahrnehmen können, ohne dass die Brandschutztür zwischen Wohn- und Geschäftshaus geöffnet worden sei.

Unklar ist nach wie vor, warum die Tür zwischen alter Halle und neuer Halle offenstand. Der Firmeninhaber erinnerte sich daran, die Tür am Abend verschlossen zu haben. Er erinnerte sich aber auch, dass die Tür offenstand, als er in die alte Halle trat, um den Brand zu löschen. Ein Einbruch ist deshalb nicht ausgeschlossen.

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Anschuldigungen der Veruntreuung von Firmengeld, die die Angeklagte gegen eine Mitarbeiterin der Firma erhoben hatte, konnten nicht bestätigt werden.






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