VAREL, 6. November 2009


Häuser werden vor Baubeginn begutachtet

VERKEHR Mitarbeiter der Deutschen Bahn stellen geplanten Lärmschutz an der Bahnstrecke in Varel vor


DIE GÜTERZÜGE SIND BIS ZU 600 METER LANG. DIE LÄRMBELASTUNG DARF TAGSÜBER 59 DBA BETRAGEN.

VON PETER STANGE

Varel - „Wir wollen den Konsens mit Ihnen.“ Das hat der Syndikus der Regionalleitung Nord der Deutschen Bahn (DB), Peter Behrend, jetzt bei einer Präsentation der Bahn-Vorarbeiten zum künftigen Lärmschutz an der Vareler Bahnstrecke erklärt. Der Lärmschutz soll 2012 fertig sein und ist nötig wegen eines erheblich erhöhten Güterzugverkehrs infolge des Jade-Weser-Ports in Wilhelmshaven. Die öffentliche Präsentation war Teil einer Aussprache mit rund 140 Bürgern im „Tivoli“ in Varel (die NWZ berichtete). Wie Behrend erläuterte, wird ein ab Mitte 2010 angestrebter Planfeststellungsbeschluss, eine Art erweiterter Baugenehmigung, Grundlage für den Ausbau der Strecke sein. Dieser Beschluss mit gesetzlich vorgeschriebener Bürgerbeteiligung werde Auflagen zum Lärmschutz sowie zum Schutz vor Boden-Erschütterung durch den Zugverkehr enthalten. Eine Beweissicherung über den Ist-Zustand von Anlagen und Häusern an der Strecke werde bei Baubeginn vorgesehen. Eventuelle Entschädigungsfragen seien am Ende zu klären.

Lösung für Einzelhäuser

Der Projektleiter Frank Heuermann, der Leiter Produktionsdurchführung Uwe Bredthauer (beide DB Netze) und der Schallschutz-Gutachter Christian Krenz erläuterten die Vorarbeiten bis zur Planfeststellung. Danach werden derzeit angemessene Ausmaße (Längen und Höhen) von Lärmschutzwänden ermittelt. Für Häuser, die allein stehen und deshalb nicht in den Bereich einer Schallschutzwand einbezogen werden können, sollen Einzellösungen gefunden werden. Zugleich wird an 40 ausgewählten Gebäuden eine „Erschütterungsprognose“ erstellt. Dabei geht es um die Auswirkungen von Boden-Vibrationen auf die Bewohner, nicht auf die Bauten. Alle Vorschläge sollen möglichst in Abstimmung mit den Bürgern konzipiert und dann in den Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses, der nochmals einer Bürgerbeteiligung unterliegt, eingearbeitet werden.

Bei der Lärm-Abschätzung wird mit einer Prognose gearbeitet. Zugrunde gelegt wird eine Zugfrequenz, wie sie bis zum Jahr 2025 maximal erreicht wird. Das sind bis 130 Züge in 24 Stunden, voraussichtlich aber nur maximal vier Züge pro Stunde. Zwei Drittel des Zugaufkommens sind im Tagesbetrieb (6 bis 22 Uhr) auf der Strecke. Die Güterzüge sind bis zu 600 Meter lang und fahren maximal 100 km/h. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Strecke – nicht für Güterverkehr – soll 120 km/h betragen (derzeit: 100 km/h).

Nachts 49 dBA erlaubt

Um die daraus resultierende Lärmbelastung auf die gesetzlich zulässigen Grenzwerte (59 dBA tagsüber, 6 bis 22 Uhr, 49 dBA nachts) zu bringen, sind die Lärmschutzwände nötig. Wie ein elektronisch reproduziertes Hörbeispiel zeigte, bewirken sie eine erhebliche Dämpfung, und auch eine psychisch verträglichere Geräuschkulisse.

Bei der Erläuterung der Schallschutz-Rechenmodelle wurde aber auch deutlich, dass mit einem Mittelungswert gearbeitet wird (Mittelwert aus Zug-Vorbeifahrt und völliger Ruhe). In der direkten Vorbeifahrt liege der Lärm des Zugs höher als der Mittelungswert. Es empfehle sich also, bei der Auswahl des Schutzes über den Mittelungswert hinauszugehen.

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Zur Höhe von Lärmschutzwänden hieß es, die Dämpfung nehme nicht linear im Verhältnis zur Höhe zu. Ab einer gewissen Wandhöhe (etwa drei Meter) bewirke jeder Meter Höhenzuwachs eine immer geringere Dämpfung. Der Hauptdämpfungseffekt liege bei Wandhöhen zwischen zwei und vier Metern.


 



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