Funke muss Geld nicht an Kreis abgeben

KARL-HEINZ FUNKE MUSS DIE AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG DES OOWV NICHT AN DEN KREIS ABFÜHREN. DER KREISTAG APPELLIERT DENNOCH AN DIE FREIWILLIGKEIT DER POLITIKER.

Varel/Jever - Der Landkreis Friesland hat überprüft, ob Karl-Heinz Funke (Dangast) die 60 000 Euro, die er jährlich als Aufwandsentschädigung für den ehrenamtlichen Posten des OOWV-Verbandsvorstehers erhalten hat, an den Kreis hätte abführen müssen. Nach Paragraph 111 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) müssen Kreistagsmitglieder, die für den Landkreis in ein Gremium von Unternehmen und Einrichtungen entsandt sind, den Teil ihrer Aufwandsentschädigung an den Landkreis abliefern, der ein angemessenes Maß überschreitet. Der Kreistag von Friesland hat dieses angemessene Maß im Jahr 2005 auf 5500 Euro pro Jahr beziffert.

Diese Ablieferungspflicht gilt jedoch nur für privatrechtliche Organisationsformen. Sie gilt nicht für öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtungen wie Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände, Sparkassenzweckverbände, sondern nur, wenn in diesen spezialgesetzlichen Regelungen auf den Paragraph 111 NGO verwiesen wird. Das Wasserverbandsgesetz, nach dem der OOWV gebildet ist, verweist in diesem Sinne nicht auf die NGO. Dementsprechend gilt hier keine Ablieferungspflicht. Der Kreistag hat bei solchen Fällen an die Freiwilligkeit seiner Mitglieder appelliert.


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23.12.2009
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