Gartenhaus muss wieder weg
Ärger Stadt Varel verlangt vom Ehepaar Witte in Dangast Stellplatz für ein Auto
Ludwig Witte vor seinem Gartenhäuschen in Dangast. Die Stadt Varel hat ihn aufgefordert, die Holzhütte zu entfernen. BILD: Christoph Koopmeiners 
von Christoph Koopmeiners
Dangast - Das Streitobjekt ist gut zwei mal zwei Meter groß und hat ein Volumen von rund 15 Kubikmetern. Die rote Holzhütte steht im Garten des Ferienhauses von Ehepaar Witte an der Schmidt-Rottluff-Straße in Dangast. Vor einem Jahr haben die beiden Rentner das Gartenhäuschen mit ihren eigenen Händen aufgebaut. „Das alte war nach 20 Jahren morsch und musste weg“, erzählt Ludwig Witte (68). In der Holzhütte bewahren sie den Rasenmäher, die Gartenmöbel und die Gartengeräte auf. Nun soll auch das neue Gartenhäuschen weg, sagt die Stadt Varel. Ludwig und Ursula Witte verstehen die Welt nicht mehr.
Nach Darstellung der Stadt ist das Bauplanungsrecht verletzt, weil das Garten-/Gerätehaus außerhalb der zulässigen Baugrenzen errichtet wurde. Bereits das alte Gartenhäuschen sei illegal errichtet worden. Dadurch blockiere es einen vorzuhaltenden Pkw-Stellplatz. „Eine Garage hätten wir dort bauen dürfen, ein Gartenhäuschen aber nicht“, erklärt Ludwig Witte. Das Ehepaar Witte hat bei Androhung eines Zwangsgeldes von 500 Euro bis zum 21. Februar Zeit, das Gartenhäuschen zu entfernen. Eine gerichtliche Auseinandersetzung steht im Raum.
Ludwig und Ursula Witte sind der Meinung,, dass trotz des Gartenhäuschens ein Pkw auf ihrem Grundstück Platz findet. Das Problem sei jedoch, sie können es nicht mit dem Auto erreichen, weil der Eigentümer des Ferienhauses, das vorne an der Schmidt-Rottluff-Straße liegt, ihnen das Überwegungsrecht verweigert. Ein Zaun und ein Pfeiler versperren den Weg der gemeinsamen Zufahrt. Der Nachbarschaftsstreit schwelt seit Jahren.
Kein Überwegungsrecht
Als das Ehepaar aus Spenge im Kreis Herford vor 22 Jahren eines der vier Ferienhäuser auf dem Grundstück kaufte, habe der Notar versäumt, das Überwegungsrecht im Grundbuch einzutragen. „Wir haben die Stadt 1995 aufgefordert, das Überwegungsrecht durchzusetzen, doch im Rathaus sah man kein öffentliches Interesse“, meint Ludwig Witte. „Uns wurde gesagt, dass es in Dangast ja genügend Parkplätze gibt.“ Die Durchsetzung sei offiziell an einem Formfehler gescheitert. Die Feriengäste der Wittes parken an der Straße.
Nach Darstellung der Stadt müssen Ludwig und Ursula Witte nicht nur einen Parkplatz für ihr Haus auf ihrem Grundstücksteil vorhalten, sondern auch einen weiteren Pkw-Stellplatz „zur Fremdnutzung“. Der ist für den Eigentümer des Vorderhauses vorgesehen. „Der damalige Bauherr hat erkannt, dass er für die zwei Parkplätze zu wenig Platz einkalkuliert hat“, sagt Ludwig Witte. Deshalb habe er zwei der vier Ferienhaus-Eigentümern ein angrenzendes Grundstück verkauft, damit sie oder ihre Feriengäste dort ihre Autos abstellen können. Die Zuwegung sei über die gemeinsame Zufahrt des dritten und vierten Nachbarn geschaffen worden. „Unser Nachbar im Vorderhaus möchte aber über unsere gemeinsame Zufahrt auf dieses Grundstück fahren“, erklärt Ludwig Witte. „Das wollen wir aber wegen der spielenden Kinder der Feriengäste in unserem Garten nicht.“
Widerspruch abgelehnt
Wer sie nun wegen des neuen Gartenhäuschens bei der Stadt Varel angeschwärzt hat, können Ludwig und Ursula Witte nur vermuten. Jedenfalls sehen sie in der Bauaufsichtsordnung der Stadt Varel Willkür und Schikane. Den Widerspruch des Anwalts des Ehepaares hat die Stadt als unbegründet zurückgewiesen. Dem Antrag auf Befreiung der Festsetzungen im Bebauungsplan, an der Stelle einen Pkw-Stellplatz vorzuhalten, könne nicht entsprochen werden. Deshalb müsse das Gartenhäuschen an der Stelle verschwinden.
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