Wangerland fasst Hundesteuer-Satzung neu
RATSSITZUNG Neue Regelung betrifft gefährliche Hunde – Beratung am 16. März
Hohenkirchen - Die Gemeinde Wangerland muss ihre Hundesteuer-Satzung anpassen: Die neue Regelung betrifft insbesondere die Haltung von als gefährlich eingestuften Hunden. Neu gefasst wird die Definition von „gefährlich“ und die Liste der Rassen, die per se als gefährlich gelten. Für solche Hunde kann nach der neuen Satzung grundsätzlich keine Ermäßigung auf die Hundesteuer beantragt werden. Verabschiedet werden soll die neue Hundesteuer-Satzung in der Sitzung des Wangerländer Gemeinderats am Dienstag, 16. März, ab 19.30 Uhr im Ratssaal des Rathauses Hohenkirchen.
Die Sitzung ist öffentlich. Weitere Themen sind Beschlüsse über Haushaltsplan, Haushaltssatzung und Haushaltssicherungskonzept sowie über den Wirtschaftsplan der Wangerland Touristik GmbH. Am Ende der Sitzung kommen Bürger in der Einwohnerfragestunde zu Wort.
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