WANGERLAND, 11. Mai 2011


Tragischer Tod nach Fahrrad-Unfall

Prozess Landgericht stellt Verfahren gegen 27-jährigen Autofahrer aus dem Wangerland ein


Der 27-Jährige hatte einen 77-jährigen Radfahrer angefahren. Er wurde äußerlich nur leicht verletzt, starb drei Tage später aber an einer Hirnblutung.

von Franz-Josef Höffmann

Wangerland - Mit einem besonders tragischen Fall der fahrlässigen Tötung musste sich am Dienstag das Oldenburger Landgericht beschäftigen. Angeklagt wegen der Tat, bei der ein 77-jähriger Fahrradfahrer sein Leben verlor, war ein 27 Jahre alter Autofahrer aus dem Wangerland.

Am Ende stellte das Gericht das Verfahren gegen den jungen Mann ein. Es hob damit ein früheres Urteil des Amtsgerichtes in Jever wieder auf. Dort war der 27-jährige Unfallverursacher noch schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 2400 Euro verurteilt worden.

Der Vorfall ereignete sich am 15. November 2009. Beim Einbiegen auf die Kreisstraße 89 bei Tettens hatte der Angeklagte den 77-jährigen Fahrradfahrer übersehen und war mit ihm kollidiert. Der betagte Herr stürzte, hatte sich aber keine erkennbaren Verletzungen zugezogen. Fürsorglich hatte sich der 27-Jährige um den 77-Jährigen, den er gut kannte, gekümmert. Krankenwagen und Polizei wurden gerufen und der 77-Jährige in eine Klinik nach Wittmund gebracht, obwohl er selbst eigentlich dafür keine Notwendigkeit gesehen hatte.

In Wittmund wurde der 77-Jährige den Feststellungen zufolge nur wegen einiger äußerer Abschürfungen behandelt. Der Kopf wurde nicht geröntgt, obwohl der 77-Jährige seit längerer Zeit bereits mit einem hochdosierten Blutverdünner behandelt wurde. Wenig später durfte der Patient dann die Klinik wieder verlassen. Zu Hause klagte er über Kopfschmerzen. Er wohnte alleine, wurde aber von Angehörigen liebevoll verpflegt.

Als er drei Tage nach dem Unfall nicht zum Essen kam, hatte sich der Schwiegersohn gewaltsam Zutritt zum Haus des 77-Jährigen verschafft. Er fand den Schwiegervater regungslos im Bett liegen. Während einer sofortigen Notoperation war der 77-Jährige dann gestorben. Er hatte sich bei dem Sturz vom Fahrrad eine Gehirnverletzung zugezogen und war an inneren Blutungen verstorben. Weil der Tod mit dem Unfall zu tun hatte, musste sich fortan der 27-Jährige aus dem Wangerland wegen fahrlässiger Tötung verantworten.

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Der Angeklagte trug schwer an dem Vorfall. Das Landgericht aber stufte das Geschehen als ein Augenblicksversagen ein, das jedem passieren könne. Und weil unter all den Gegebenheiten die Schuld des Angeklagten gering war, wurde das Verfahren eingestellt.






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