HOOKSIEL, 9. Februar 2012


Raser scheucht Polizisten vor sich her - Wilhelmshavener verurteilt

Prozess Landgericht verurteilt 35-jährigen Autofahrer zu Geldstrafe und zweimonatigem Fahrverbot


fjh

Hooksiel - Weil er auf der Hooksieler Landstraße (Kreis Friesland) das Fahrzeug eines Polizeibeamten auf einer längeren Strecke und mit hoher Geschwindigkeit bedrängt und gescheucht hat, muss ein 35 Jahre alter Mann aus Wilhelmshaven eine Geldstrafe von 3600 Euro zahlen sowie zwei Monate auf seinen Führerschein verzichten. Ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Wilhelmshaven ist am Mittwoch in zweiter Instanz vom Oldenburger Landgericht bestätigt worden.

Der Vorfall ereignete sich am 8. Februar vorigen Jahres. Der Angeklagte war auf dem Weg zu seinem Arbeitsplatz in Hooksiel. Auf der Hooksieler Landstraße traf der 35-Jährige dann auf ein anderes Fahrzeug, das kurz zuvor auf diese Straße eingebogen war. Der Fahrer dieses Fahrzeugs hielt sich an die Verkehrsregeln und an die zulässige Höchstgeschwindigkeit.

Das soll dem Angeklagten ein Dorn im Auge gewesen sein. Er bedrängte und scheuchte den Fahrer des vor ihm fahrenden Autos über eine längere Strecke vor sich her.

Was der 35-Jährige nicht wusste: In dem Auto vor ihm saß ein Polizist, der gerade vom Dienst kam. Der Polizist hatte während der Hetzfahrt alles unternommen, um den Angeklagten zur Vernunft zu bringen. Er schaltete die Warnblinkanlage ein, doch es nutzte nichts.

Der Angeklagte war nach Überzeugung des Gerichts so dicht aufgefahren, dass der Polizist es bei der hohen Geschwindigkeit nicht wagte, langsamer zu werden. Erst als der Angeklagte ihn überholte und viel zu knapp vor ihm wieder einscherte, nahm der Polizist die Verfolgung auf.

Am Werkstor in Hooksiel konnte er dann den Angeklagten stellen. Dieser soll nicht schlecht gestaunt haben, als er feststellte, wen er da genötigt und gescheucht hatte.

Im Verfahren am Mittwoch spielte der einschlägig vorbestrafte Angeklagte das Geschehen herunter. Die Oldenburger Richter glaubten ihm aber nicht: Sie bestätigten das erstinstanzliche Urteil.

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