AHLHORN, 11. Dezember 2009


In Ahlhorn knallen schon die Büchsen

SCHIEßSPORTZENTRUM Massive Kritik gegen Vorhaben der Jägerschaft – „Viele ungeklärte Fragen“


DAS GUTACHTEN SEI ANGREIFBAR, AUCH DIE SCHALLMESSUNGEN. DAS MEINEN DIE GEGNER DES PROJEKTS.

VON KLAUS DERKE

Ahlhorn - Noch ist keine einzige Wurfscheibe im geplanten jagdlichen Schießsportzentrum Ahlhorner Heide abgeschossen worden, aber schon knallen die Büchsen: Im überfüllten Versammlungsraum des Ahlhorner Kruges eröffneten die Gegner des Vorhabens bei einer Info-Versammlung des Vereins für Lebensqualität offenbar schon mal das Feuer.

Lothar Zidek moderierte für den verhinderten Vorsitzenden Peter Dobrunz den Abend. Es wurde laut Zidek unter anderem kritisiert, dass „auswärtige“ Jägerschaften (Cloppenburg und Vechta) eine derart große Schießanlage in Ahlhorn planten, weil sie diese in ihren eigenen Landkreisen nicht genehmigt bekämen.

„Angenehmer“ Landkreis?

Die Frage, ob der Landkreis Oldenburg als Genehmigungsbehörde für die Betreiber „angenehmer“, weil vielleicht großzügiger im Genehmigungsverfahren sei, wurde laut Zidek aufgeworfen. Das wolle und könne man nicht bejahen, schließlich sei das Verwaltungshandeln an Recht und Gesetz gebunden. „Dass bestimmte ,Seilschaften’, insbesondere, wenn Kapital dahinter steckt, aber schon mal die Verwaltungsaugen trüben können bei einer Entscheidung, das wissen wir aus Erfahrung“, sagte Zidek. „Trotzdem vertrauen wir der Kreisverwaltung“, betonte er.

Das Gutachten der Kreisjägerschaften selbst scheint in vielen Punkten angreifbar, wie auch die Schallmessungen, meinen die Gegner.

Neben dem Lärm, der an sieben Tagen in der Woche und zusätzlich in zehn Nächten verursacht werde, wobei die Ahlhorner Kasinowaldsiedlung gerade 500 Meter entfernt liege, fürchteten die Anwesenden laut Zidek auch Umweltschäden für Boden, Luft und Wasser, „bis hin zur Vergiftung des Lethewassers und schließlich der Fischteiche“.

Schadenersatz fordern

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Ungeklärt blieb laut Zidek die Frage, wieso beim Bau des Schießsportzentrums an der Straße „Zum langen Moor“auch gegraben werden dürfe. Der Schießstand soll bekanntlich um zwei Meter tiefer gelegt werden. „Immerhin ist der Untergrund eine alte Deponie, in der in früheren Jahren aber auch wirklich alles abgeladen worden ist. Und ein solcher Boden muss eigentlich ruhen, oder aber das gesamte Deponiegelände muss abgetragen und saniert werden“, sagte Zidek.

Betroffene Ahlhorner befürchteten den Wertverlust ihrer Immobilien durch die „Dauerlärmquelle“.

Mehrere Teilnehmer hätten geraten, unbedingt innerhalb der Einspruchsfrist (14. Dezember) darauf hinzuweisen, dass sie ihrerseits Schadenersatzansprüche gegen die genehmigende Behörde (Landkreis) oder/und die zustimmende Behörde (Gemeinde) geltend machen, wenn sich nach einer Genehmigung herausstelle, dass diese unrechtmäßig erteilt worden sei.

An diesem Freitag, 20 Uhr, lädt der Bürgerverein zu einem Infoabend ins Gasthaus Rönnau ein. Bauherr und Planer der Anlage referieren.


 



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