Kritik an Braunkohle-Befeuerung
Flugplatz Kommunale Alternative sieht Pläne für Asphalt-Mischwerk mit Skepsis
kd
Ahlhorn - „Die Entwicklung und Vermarktung des Fliegerhorst-Areals durch die Firma Bunte wird noch viele Jahre beanspruchen. Soll sie möglichst reibungslos und erfolgreich verlaufen, bedarf es unseres Erachtens einer deutlich größeren Transparenz der Planungen und eines frühzeitigeren Einbeziehens der Anlieger und der Gemeinde durch den Projektentwickler als bislang“, heißt es in einer Stellungnahme der Kommunalen Alternative (KA).
Hintergrund ist der beantragte Bau eines Asphalt-Mischwerkes (NWZ berichtete). Das Vorhaben werfe kritische Fragen auf, meint KA-Fraktionschef Axel Janßen. Das Mischwerk soll eine Jahreskapazität von 200 000 Tonnen haben. „Dabei sollen bis zu 50 Prozent Altasphalt, der vor Ort in einer mobilen Brechanlage gebrochen wird, wiederverwertet werden. Befeuert werden soll die Anlage durch das Verbrennen von Braunkohlenstaub“, so Janßen. Grundlage des Genehmigungsverfahrens sei das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das für solche Anlagen in der Regel keine öffentliche Bekanntmachung und Beteiligung vorsehe. Ebenso sei keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.
Die KA hat einen Fragenkatalog aufgestellt: Warum ist die Gemeinde erst zum Zeitpunkt der Antragstellung über das angeblich schon lange geplante Vorhaben informiert worden? Warum ist der vorgesehene Standort nicht mit einem eigenständigen Bebauungsplan wie beim bereits realisierten Solarpark unterlegt worden, um so das Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen? Wie verträgt sich der Einsatz einer mobilen Brechanlage zu Behandlung von Altasphalt mit der expliziten Festsetzung im Bebauungsplanentwurf, dass Vorhaben zur Abfallbehandlung nicht Bestandteil dieses Planes sind? Inwieweit passt die geplante Verbrennung von Braunkohlenstaub, die unter anderem bis zu sieben Mal mehr Kohlendioxid erzeugt als eine Gasbefeuerung, zu den Bemühungen um kommunalen Klimaschutz? Welche Umweltbelastungen werden insgesamt von der geplanten Anlage ausgehen, die als Asphalt-Mischwerk laut Gesetzeslage deutlich größere Schadstoffmengen ausstoßen darf als eine Müllverbrennungsanlage?
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