„Siemers hätte bei allen Punkten abstimmen dürfen“
Echo Jens Büsselmann hält Beschlüsse des Fachausschusses für unwirksam
Hatten - Ein Beschluss, der unter Verletzung der Vorschriften gefasst worden ist, sei unwirksam. Und das dürfte am Mittwoch im Schul-, Bildungs- und Kulturausschuss passiert sein, als Hans-Hermann Siemers (SPD) wegen Befangenheit nicht an der Abstimmung über die Sanierung des SWO-Vereinsheims teilnehmen durfte. Diese Meinung vertritt der CDU-Ratsherr und ehemalige langjährige Vorsitzende der TSG Hatten-Sandkrug, Jens Büsselmann, in einer Stellungnahme zum Ablauf der jüngsten Schul-, Bildungs- und Kulturausschuss-Sitzung (die NWZ berichtete).
So wie beim ersten Abstimmungspunkt hätte Siemers auch bei den folgenden Punkten mit abstimmen dürfen. Eine klare Regelung im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz, die seit 1. Januar 2011 gültig ist, greife in diesem Fall, so Büsselmann. Die Befangenheitsannahme gegen Siemers sei unzutreffend und mache den Beschluss unwirksam.
Voraussetzung für das Mitwirkungsverbot sei, dass die Entscheidung einem Angehörigen oder ihm persönlich einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil bringen kann. Das Verbot gelte aber nur für ehrenamtlich Tätige, die eine Körperschaft (hier SWO) gegen Entgelt vertreten. Siemers vertrete dagegen als 2. Vorsitzender den SWO ehrenamtlich, das aber ohne Entgelt. Entscheidendes Kriterium für die Wirksamkeit von Beschlüssen sei, ob die Mitwirkung an der Abstimmung für deren Ergebnis ausschlaggebend gewesen wäre. Und das sei zweifellos der Fall, die Abstimmung wäre mit der Stimme von Siemers anders ausgefallen. Büsselmann: „Eine neue Abstimmung muss her, da der jetzige Beschluss unwirksam sein dürfte.“
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