Bei Anmeldung sind Eltern in der Pflicht
Bildung Wardenburgs Grundschulen bieten ab 20. April Termine an
Wardenburg - Alle Kinder, die in der Zeit vom 1. August 2004 bis 31. August 2005 geboren sind, werden zum Schuljahresbeginn 2011/2012 schulpflichtig. Ihre Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, die Kinder bei der zuständigen Grundschule anzumelden. Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde (Familienstammbuch) vorzulegen.
Die Anmeldetermine bei den einzelnen Grundschulen der Gemeinde Wardenburg lauten: Achternmeer – Donnerstag, 6. Mai, von 10 bis 14 Uhr; Freitag, 7. Mai, von 9 bis 12 Uhr, Hohenfelde – Dienstag, 20. April, von 14 bis 15 Uhr; Hundsmühlen – Dienstag, 4. Mai, von 9 bis 12 Uhr, Mittwoch, 5. Mai, von 9 bis 12 Uhr; Wardenburg – Mittwoch, 21. April, von 8 bis 12.30 Uhr, Donnerstag, 22. April, von 8 bis 12.30 Uhr, Freitag, 23. April, von 8 bis 12 Uhr. Eine persönliche Aufforderung an die Eltern erfolge nicht, betont die Gemeindeverwaltung.
In dem ersten Gespräch erteilen die Eltern Auskünfte über die Sprachkenntnisse ihrer Kinder. Schulanfänger, die keine ausreichenden Deutschkenntnisse besitzen, erhalten ein Jahr lang vor der Einschulung Sprachförderung. Diese Sprachförderung beginnt im September 2010.
Sollten Zweifel daran bestehen, welches die im Einzelnen zuständige Grundschule ist, könne dies bei einer der vier Schulen bzw. bei der Gemeindeverwaltung, 04407/73-124, erfragt werden.
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