Radler haben bald keine Wahl
Radwegnovelle Kreis will 14 Jahre alte Verordnung durchsetzen
Das Radeln gegen die Fahrtrichtung ist in Wardenburg noch erlaubt. Die Wardenburger Fraktionen kritisieren zum Teil die Änderungspläne der Kreisverwaltung. BILD: Werner Fademrecht 
von Werner Fademrecht Und Stefan Idel
Wardenburg - Anders als in der Stadt Oldenburg und anderen Gemeinden genießen Radfahrer in Wardenburg mehr Freiheiten: Selbst Erwachsene dürfen Radwege ausdrücklich entgegen der „normalen“ Fahrtrichtung benutzen. Doch diese Tage sind gezählt. Die Kreisverwaltung ist entschlossen, eine entsprechende Radwegnovelle des Landes Niedersachsen in die Tat umzusetzen. In Kraft getreten ist sie übrigens bereits am 1. Oktober 1998. Ausnahmen soll es nur noch für wenige Abschnitte geben.
Wie sinnvoll in der Praxis diese geplante Änderung ist, darüber gehen die Meinungen auseinander. So hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wardenburg Ende 2011 gegen eine Änderung der Beschilderung gestimmt.
25 Unfälle seit 2007
Bernd Bruns, Leiter der Polizeistation in Wardenburg, mahnte dagegen auf der Sitzung des Bau-, Straßen- und Brandschutzausschusses des Kreises „klare Verhältnisse“ an. Auswärtige Autofahrer, die aus einer untergeordneten Straße in eine Hauptstraße einbiegen, müssten davon ausgehen können, dass sich Radfahrer an das Rechtsfahrgebot halten. Bruns wies auf die Unfallstatistik hin: So habe es an der viel befahrenen Oldenburger Straße und der Hunoldstraße in Hundsmühlen seit 2007 rund 25 – zum Teil schwere – Unfälle mit Radfahrern gegeben. An der Eichenstraße in Charlottendorf, wo die Anlieger seit Jahren vehement einen Radweg fordern, gab es nur einen Unfall mit einem Radfahrer.
Auch Kreis-Rechtsdezernent Christian Wolf wies auf die geltende Rechtslage hin. Der Kreis habe eine erneute Überprüfung in der Gemeinde Wardenburg vorgenommen. Danach habe man sich auf weitere Ausnahmefälle geeinigt. Landrat Frank Eger sagte, er sei irritiert, dass der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wardenburg eine Änderung der Beschilderung abgelehnt habe. „Die Radwege-Novelle gilt auch in der Gemeinde Wardenburg“, so Eger.
„Kein Selbstzweck“
Die Wardenburger CDU-Fraktion bezweifelt dagegen die Sinnhaftigkeit der Novelle. „Vorschriften sind kein Selbstzweck“, sagt ihr Fraktionsvorsitzender Armin Köpke. 14 Jahre habe niemanden das Befahren der Radwege in beide Richtungen gestört. Erreicht werde weder mehr Sicherheit für die Radler, noch könnten sich Autofahrer darauf verlassen, dass die schwächeren Verkehrsteilnehmer nur noch von einer Seite kommen. Viel befahrene Straßen wie die Oldenburger oder die Hunoldstraße könne man nicht mit Ortsdurchfahrten in Dötlingen oder Kirchhatten gleichsetzen. Seine Fraktion werde auf jeden Fall auf deutlich mehr Ausnahmen drängen, als bislang vorgesehen.
Gegen Schwarzen Peter
„Nicht zufrieden“ zeigen sich der SPD-Kreistagsfraktionsvorsitzende Detlef Sonnenberg und Kreistagsabgeordneter Werner Wulf. Beide drängen darauf, dass die Kreisverwaltung die Bürger zumindest bei der Entscheidung mitnimmt. Eine gemeinsame Informationsveranstaltung mit der Gemeinde sei notwendig, so die Genossen. Wulf kritisiert, dass die Gemeinde den „Schwarzen Peter“ alleine zugeschoben bekommt. Der Wardenburger Polizist will sich für weitere Ausnahmen in Höhe der Geschäfte im Ortskern und auf Schulwegen einsetzen.
„Wardenburg ist keine Insel“, meint dagegen Frank Freese (FDP). Für die Verkehrserziehung der Kinder wäre es auf jeden Fall einfacher, wenn Wardenburg die allgemein gültigen Regelungen übernehme. Erfolgreich werde eine Umsetzung der Verordnung aber nur sein, wenn der Bürger sie nachvollziehen könne. „Wenn der Kreis das durchsetzen will, sollte er bei einer Infoveranstaltung auch mit am Tisch sitzen“, meint Freese.
Doch es gibt im Kreistag auch Unverständnis für den „Wardenburger Weg“. Otto Sackmann (UWG/FW) meinte, die Gemeinde verhalte sich „widerrechtlich“. Klaus Budzin (SPD) sagte, offenbar gebe es in Wardenburg ein „Kommunikationsproblem“.
Ein Beschluss wurde am Dienstagabend nicht gefasst. Die Kreisverwaltung sagte zu, die Änderung der Beschilderung den Bürgern in Wardenburg ausführlich zu erläutern.
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