WILDESHAUSEN, 17. März 2010


Schöffengerichte haben „heftig“ zu tun

justiz Amtsgericht Wildeshausen legt Geschäftszahlen für 2009 vor – Unspektakuläre Entwicklung


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Zivilcourage war auch Thema im Amtsgericht: Dr. Detlev Lauhöfer (links) und Jens Freymuth BILD: Olaf Blume  Bild vergrößern

Die Zahl der Strafverfahren stieg im vergangenen Jahr an. Das sei aber kein Anzeichen für eine wachsende Kriminalität.

von karsten bandlow

wildeshausen - Während das Amtsgericht Wildeshausen in diesem Jahr bereits für einige Schlagzeilen (z.B. Scheidungsverfahren Sarah Connor) gut war, verlief 2009 weitgehend unspektakulär. Das geht aus der Bilanz hervor, die Amtsgerichtsdirektor Dr. Detlev Lauhöfer und Geschäftsleiter Jens Freymuth am Dienstag vorstellten.

Auch wenn die Zahl der Strafverfahren im vergangenen Jahr auf 419 Verfahren (2008: 361) deutlich angestiegen ist, spreche das nicht für eine signifikant wachsende Kriminalität, so Lauhöfer, sondern eher für eine höhere Bereitschaft, Taten anzuzeigen beziehungsweise für eine hohe Aufklärungsrate der Polizei. Gleichwohl hätten die beiden Schöffengerichte (29 Verfahren, plus 10) mit dem Vorsitzenden Werner Schulz „heftig“ zu tun gehabt, wobei einige Verfahren auch recht aufwendig gewesen seien. Der Strafrichter war 198 Mal (182) gefragt, der Jugendrichter 141 Mal (126) und das Jugendschöffengericht 58 Mal (34). Gemeinnützigen Einrichtungen wurden Geldauflagen in Höhe von 41 320,50 Euro zugewiesen. Das ist eine deutliche Steigerung gegenüber 2008 (18 730 Euro). Dabei brachte allein das Verfahren gegen zwei Spediteure 30 000 Euro ein. Bei den Bußgeldverfahren gingen im Berichtsjahr 510 Fälle ein. Das war ein Rückgang von 26,5 Prozent gegenüber 2008 (694) und hatte zu tun mit der vorüber­gehenden Einstellung der Abstandsmessung auf der A 1.

Eine normale Entwicklung nahmen die Zivilprozess­sachen. Sie lagen bei 648 (595) Fällen. Das bedeutete eine Steigerung von 9 Prozent nach einem Rückgang von 12 % im Jahr 2008. Erledigt wurden davon 583, was einer Quote von 90 % entspricht. Die durchschnittliche Dauer der Verfahren belief sich auf 4,2 Monate gegenüber 4,7 Monate in 2008. Bei streitigen Urteilen dauerten die Verfahren im Durchschnitt 7,3 Monate (8,0).

Von insgesamt 331 (2008: 347) erledigten Verfahren (Quote 93,5 %) bei den Familien- und Betreuungssachen betrafen 125 Ehescheidungen. Die durchschnittliche Dauer dieser Verfahren betrug 8,6 Monate (8,5). Die Zahl der Betreuungen, mit denen sich das Amtsgericht befassen musste, stieg im vergangenen Jahr weiter an auf insgesamt 1174 (1144).

Der Personalbestand des Gerichts ist im vergangenen Jahr stabil geblieben.

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