Angeklagter schweigt zu Taten
Justiz Wildeshauser soll 28 Einbrüche begangen haben – Langes Verfahren erwartet
von Franz-Josef Höffmann
Wildeshausen - Wegen Einbruchdiebstahls in 28 Fällen muss sich seit Mittwoch ein 43 Jahre alter Mann aus Wildeshausen vor dem Oldenburger Landgericht verantworten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in der Zeit zwischen Juli und November 2010 mehrere Einbruchsserien in Wildeshausen und eine Einbruchsserie in Rastede verübt zu haben.
Den Ermittlungen zufolge hat sich der 43-Jährige auf Arztpraxen spezialisiert, weil er dort am Wochenende ungestört „arbeiten“ kann. Mitunter suchte er laut Anklage in nur einer Nacht gleich mehrere Praxen auf, um die Räumlichkeiten nach Bargeld und Wertgegenständen zu durchsuchen. Rund 30 000 Euro sollen ihm bei den Einbrüchen in die Hände gefallen sein.
Der 43-Jährige ist den Gerichten kein Unbekannter. Schon mehrmals musste er sich wegen Einbruchsserien verantworten – so auch vor der Strafkammer, die jetzt gegen ihn verhandelt. Zurzeit verbüßt der Angeklagte frühere Strafen, die in Rotenburg gegen ihn verhängt worden sind. Wenn er diese abgesessen hat, wird noch eine zweijährige Gefängnisstrafe vollstreckt, die das Amtsgericht in Vechta gegen ihn verhängt hat.
Erst dann würde jene Strafe folgen, die er für die aktuellen Einbruchsserien zu erwarten hat. Das Landgericht machte ihm am Donnerstag dann auch ein „Angebot“: Bei einem Geständnis könnte sich die Strafe bei vier Jahren Gefängnis einpendeln. Ohne Geständnis (bei einem Schuldspruch) müsste er mit rund sechs Jahren Gefängnis rechnen. Nach Beratung mit seinem Anwalt wies der Angeklagte das Angebot des Gerichtes aber zurück. Er will schweigen. Das Landgericht erwartet nun ein langwieriges Verfahren mit der Vernehmung von etlichen Zeugen.
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