Häusliche Gewalt – Goldenstedter bleibt im Gefängnis
Landgericht 49-jähriger will „trocken werden“ – Keine Chance auf Bewährung
Goldenstedt - Zehn Monate Gefängnis, weil er seine Lebensgefährtin wiederholt geschlagen, geschubst und gezerrt hat. So hat das Landgericht Oldenburg in der Berufung gegen einen 49-jährigen Goldenstedter entschieden. Damit wird ein Urteil des Amtsgerichts Vechta rechtskräftig, und der Mann bleibt auch 2013 nach der aktuellen Strafe im Gefängnis.
Den Feststellungen nach hat der 49-Jährige ein massives Alkoholproblem. Das sieht er aber nicht ein. Wenn er getrunken hat, fühlt er sich stark. Das bekam seine Lebensgefährtin zu spüren. Zum ersten Verfahren in dieser Angelegenheit vor dem Amtsgericht Vechta erschien der Goldenstedter betrunken, bestand aber auf einer Verhandlung. Gegen das Urteil von zehn Monaten Haft legte der 49-Jährige Berufung ein.
Er wollte Bewährung. Doch zum Zeitpunkt der Übergriffe stand er bereits unter Bewährung: Mit einem Fahrrad Schlangenlinien fahrend, war er Polizisten aufgefallen. Ein „Alcomattest“ ergab 2,81 Promille.
Wegen der bestehenden Vorstrafen kam weder für das Amtsgericht Vechta noch für das Landgericht Oldenburg Bewährung in Frage. Der 49-Jährige zog seine Berufung zurück und will nun hinter Gittern an seiner Sucht arbeiten.
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