HOLDORF, 26. Januar 2012


Unterhaltsklage: Kammer stellt Prozess ein

Landgericht Keine leichtfertige Job-Aufgabe – Juristen glauben Holdorfer


FJH

Holdorf - Nach mehrwöchiger Dauer hat das Landgericht Oldenburg ein Verfahren wegen Verletzung der Unterhaltspflicht gegen einen 38 -jährigen Holdorfer eingestellt. Damit hoben die Richter ein früheres Urteil des Amtsgerichts Vechta auf. Dort war der Mann zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden (die NWZ  berichtete). Dem von seine Ehefrau getrennt Lebenden war der Vorwurf gemacht worden, er habe eine gut bezahlte Stelle gekündigt, um keinen Unterhalt für seine beiden Kinder zahlen zu müssen.

Im Prozess konnte er jedoch glaubhaft machen, dass er die Position nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt habe. Wegen Krankheit habe er die geforderte hohe Stundenzahl nicht länger leisten können. Auf den Vorschlag einer Stundenreduzierung sei sein Chef aber nicht eingegangen, so der 38-Jährige. Deswegen habe er kündigen müssen.

Der als Zeuge gehörte Chef wollte jedoch von derartigen Wünschen und Überlegungen nichts wissen und konnte sich auch an kein Gespräch mit dem Holdorfer erinnern. Anders dagegen seine Sekretärin. Sie sagte aus, der 38-Jährige habe ihr seine Situation dargelegt. Zudem habe sie im Beisein des Chefs die Kündigung geschrieben.

Damit stand für die Oldenburger Richter fest, dass der Holdorfer seine gesundheitlichen Probleme nicht erst im Verfahren offenbart habe und somit letztlich seine Stellung nicht leichtfertig aufgegeben habe.

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