Keine Missbrauchs-Fälle bekannt
Kirche Kommission für Verdachtsfälle zuständig – Auf Hinweise angewiesen
von Peter Linkert
vechta - Die katholische Kirche sieht sich in diesen Tagen massiven Vorwürfen ausgesetzt. Aus mehreren Orten Deutschlands werden Vorfälle sexuellen Missbrauchs aus Schulen oder anderen Einrichtungen der Kirche gemeldet. Aus den kirchlichen Schulen im Offizialatsbezirk Oldenburg in Trägerschaft des Offizialats, das sind Schulen in Vechta, Cloppenburg, Oldenburg und Wilhelmshaven, sind nach Angaben der Schulabteilung im Bischöflichen Offizialat seit ihrer Gründung in den Jahren 1974/75 keine Verdachtsfälle oder Vorgänge eines Missbrauchs von Schutzbefohlenen bekannt. Über pädagogische Einrichtungen in staatlicher oder Trägerschaft eines Ordens kann das Offizialat keine Auskunft erteilen. Auch hinsichtlich des Seelsorgepersonals im aktiven Dienst der zurzeit 58 Kirchengemeinden im oldenburgisch-niedersächsischen Teil des Bistums Münster sind keine Verdachtsfälle oder Verfahren gemeldet.
Aus den vergangenen 50 Jahre sei nur der Fall eines 1972 verstorbenen Priesters aus dem Südkreis Vechta in Erinnerung, gegen den nachträglich Vorwürfe eines Fehlverhaltens gegenüber Kindern und Jugendlichen erhoben worden waren, teilte das Offizialat mit.
Angesichts der in die Tausende gehenden Zahl kirchlicher Bediensteter während der vergangenen 50 Jahre könne auch im Offizialatsbezirk Oldenburg wie in jedem anderen Kirchenbezirk oder Bistum niemand mit Sicherheit ausschließen, dass sich in Zukunft noch Menschen melden werden, die in den vergangenen Jahrzehnten im kirchlichen Raum Opfer eines Missbrauchs geworden sind.
Zuständig für Fragen des Missbrauchs und die Aufklärung von Verdachtsfällen ist im Bistum Münster und damit auch im Offizialatsbezirk Oldenburg die „Kommission für Fälle des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Geistliche und andere Mitarbeiter/innen im kirchlichen Dienst“ (Am Tüskenbach 18a, 48653 Coesfeld, Tel. 0251/ 4956036.
„Das Bischöfliche Offizialat Vechta wird, wenn erforderlich, die Aufklärungsarbeit dieser unabhängigen Kommission vorbehaltlos unterstützen. Gleiches gilt für die Arbeit staatlicher Strafverfolgungsbehörden“, so Pressesprecher Peter Waschinski. Um dies leisten zu können, sei man jedoch auf sachdienliche Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Nur so könne auch nach Jahren der Gerechtigkeit Geltung verschafft und möglichen Opfern Hilfe und Genugtuung zuteil werden, soweit das möglich sei.
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