VECHTA, 16. Juni 2010


Neue Runde im „Hasenprozess“

Justiz Gehänselte Lehrerin strengt Ehrenschutzklage gegen 16-jährige Schülerin an


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Rechtsanwältin Doris Nordmann (links) spricht mit der Beklagten Schülerin (2. von links) sowie der Zeugin (3. von links) und der Mutter der Beklagten (rechts). BILD: Christoph Floren  Bild vergrößern

Vor Gericht sagen eine frühere Klassenkameradin und der Ex-Rektor als Zeugen aus. Provokationen bilden den Anlass für das Verfahren.

von Cjhristoph Floren

Vechta - Der für bundesweites Medieninteresse sorgende „Hasenprozess“, eine von einer 51-jährigen Lehrerin angestrengte Ehrenschutzklage (die NWZ berichtet), ist am Dienstag, 15. Juni, vor dem Amtsgericht Vechta mit der Vernehmung von zwei Zeugen fortgesetzt worden. Richter Hermann Pieper befragte eine 16-jährige frühere Mitschülerin der gleichaltrigen Beklagten aus Goldenstedt und deren Ex-Rektor Karl-Heinz W. (62), den Leiter der Haupt- und Realschule Goldenstedt.

Zum Hintergrund: An der Vechtaer Geschwister-Scholl-Schule soll die von Goldenstedt nach Vechta gewechselte Schülerin Gerüchte über eine Hasenphobie ihrer Erdkundelehrerin, die zuvor in Goldenstedt unterrichtet hatte, gestreut und zu Mitschülern gesagt haben, die Lehrerin „drehe“ beim Anblick von Hasen „durch“. Nun klagt die vom Unterricht befreite Pädagogin, die 2008 in einem ähnlichen Verfahren einen Vergleich erreicht hat, auf Unterlassung. Eine Güteverhandlung verlief ergebnislos.

In der Vernehmung der Ex-Mitschülerin der Beklagten ging es vorrangig um Provokationen der Lehrerin durch Hasenzeichnungen. Als sie diese sah, so die Zeugin, sei die Lehrerin weinend aus der Klasse gelaufen. Ähnlich habe sie, nachdem sie Schüler geärgert hätten, zuvor reagiert. Zudem gab die Zeugin an, sie habe aus anderen Klassen gehört, die Lehrerin hätte einen Hasen besessen, der gestorben sei. Daher wollten die Schüler die Reaktion der Lehrerin auf Hasenbilder testen.

Der als zweiter Zeuge geladene W. erklärte, im sei nichts davon bekannt, dass die Beklagte wegen möglicher Ordnungsmaßnahmen die Schule gewechselt habe. Auch habe es ihretwegen keine Klassenkonferenz gegeben. Das träfe auf einen anderen Schüler zu. Eine Verwechslung sei möglich. Die 16-Jährige habe die Goldenstedter Schule wegen des Ganztagsunterrichts in Vechta verlassen.

Nach einer halben Stunde erklärte Richter Pieper die Beweiserhebung für beendet. Ein Beschluss in dem Zivilverfahren wird am Dienstag, 20. Juli, verkündet.

Anschließend sagte die Mutter der Beklagten, sie sei in der ganzen Angelegenheit nicht von der Lehrerin angesprochen worden. Vielmehr habe sie, ohne jede Vorankündigung, einen Brief vom Rechtsanwalt der Klägerin mit der Aufforderung zur Unterlassung der Hasenhänseleien und der Androhung von Kosten erhalten.

Nach NWZ-Informationen soll die Klägerin vor ihrer Tätigkeit in Goldenstedt und Vechta in Visbek und Lohne unterrichtet haben. Nach Scherereien habe sie die dortigen Schulen verlassen.

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