Heilerziehungspflege neu im Plan
Ausbildung Fachschule beginnt am 1. August in Vechta – Vielseitige Tätigkeitsfelder
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Vechta - Die Landesschulbehörde hat zum 1. August 2012 die Einrichtung einer Fachschule Heilerziehungspflege an der Justus-von-Liebig-Schule in Vechta genehmigt. Dadurch wird auch im Landkreis Vechta jungen Menschen die Möglichkeit geboten, sich zur Heilerziehungspflegerin und zum Heilerziehungspfleger ausbilden zu lassen. Das hat die Schule jetzt mitgeteilt.
Die Fachschule Heilerziehungspflege vermittelt in drei Jahren vielfältige Kompetenzen für einen hoch qualifizierten Beruf mit guten beruflichen Perspektiven. Ausgebildete Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger können zum Beispiel in Einrichtungen zur Betreuung und Eingliederung von körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigten Menschen arbeiten. Sie werden auch in Vorsorge- und Reha-Kliniken, bei ambulanten und sozialen Diensten, in Förderschulen und integrativen Kindergärten gebraucht.
Ihre Aufgabe ist es, körperlich, geistig, seelisch oder mehrfach beeinträchtigte Menschen aller Altersgruppen zu pflegen, zu erziehen, in ihrer Entwicklung zu fördern und in ihrer sozialen und beruflichen Wiedereingliederung zu unterstützen. Die dreijährige Ausbildung gliedert sich in Unterricht in der Schule und Fachpraxis in den dafür vorgesehenen Einrichtungen.
Neben dem Berufsabschluss „Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger“ können die Absolventen der Fachschule die Fachhochschulreife erwerben. Aufnahmevoraussetzung in die Fachschule Heilerziehungspflege sind der Sekundarabschluss I – Realschulabschluss – und der erfolgreiche Besuch der Berufsfachschule Hauswirtschaft und Pflege, Schwerpunkt Persönliche Assistenz oder der Sekundarabschluss I – Realschulabschluss – und eine erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung sowie der Berufsschulabschluss oder eine Hochschulzugangsberechtigung und ein für die Fachrichtung einschlägiges Praktikum im Umfang von 400 Zeitstunden.
Die Berufsausbildung zur Heilerziehungspflege berechtigt in Niedersachsen zur Aufnahme eines Studiums in jeder Fachrichtung an Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen. Als öffentliche Schule erhebt die Justus-von-Liebig-Schule für den neuen Ausbildungsgang keine Studiengebühren.
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