BRAKE/OLDENBURG., 11. Dezember 2009


Arzt aus Brake gesteht vor Gericht alle Taten

PROZESS 58-jährigem Mediziner droht Haftstrafe – Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz in 553 Fällen


DER ANGEKLAGTE HAT BEREITS 105 000 EURO SCHADENERSATZ AN DIE KRANKENKASSE GEZAHLT. DAS SOLL DIE STRAFE MILDERN.

VON FRANZ-JOSEF HÖFFMANN

Brake/Oldenburg. - Im Prozess gegen einen 58 Jahre alten Arzt aus Brake, der sich vor dem Oldenburger Landgericht wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in 553 Fällen sowie wegen Abrechnungsbetrugs in 14 Fällen verantworten muss, hat der Angeklagte am Donnerstag die Vorwürfe eingeräumt.

Ersatzdrogen abgegeben

Er will aber nicht gewusst haben, dass er sich gesetzeswidrig verhalten hat. Erst in Gesprächen mit Kollegen sei ihm das bewusst geworden. Dann habe er sofort seine Abgabepraxis eingestellt.

Die Anklage wirft dem Mediziner vor, in der Zeit vom 9. Juni 2004 bis zum 2. März dieses Jahres in Brake in 263 Fällen Methadon an Drogenabhängige unerlaubt abgegeben und in 290 Fällen die Ersatzdroge verschrieben zu haben, ohne dass dafür die Voraussetzungen vorlagen. In 14 Fällen soll er mit der Kassenärztlichen Vereinigung falsch abgerechnet haben. Jahrelang hätten Drogenabhängige unkontrolliert und ohne Therapiekonzept die Ersatzdroge ausgehändigt bekommen.

Damit nicht genug: Der Angeklagte habe den Abhängigen zum Schluss auch die Rezepte mit nach Hause gegeben, ohne kontrollieren zu können, was damit passiere.

Für die Abgabe von Methadon gibt es strenge Regeln. Patienten müssten zuvor genau untersucht werden und mehrere Monate „stabil“ sein.

Durch Untersuchungen von Urinproben sei auszuschließen, dass die Patienten zusätzlich zum Methadon noch andere Drogen konsumierten. Das und vieles mehr habe der Angeklagte aber nicht veranlasst, so die Anklage. Angesichts von Fortbildungsmaßnahmen habe er aber gewusst, was er zu tun gehabt habe.

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Der 58-Jährige war als Substituionsarzt zugelassen, die Zulassung ist zurückgegeben.

Bewährung möglich

Wie der Braker Rechtsanwalt Hans-Dieter Beck, der den Angeklagten verteidigt, gestern erklärte, habe der 58-Jährige darüber hinaus den angerichteten Schaden in vollem Umfang wieder gut gemacht und 105 000 Euro an die Krankenkassen gezahlt.

Das alles dürfte sich strafmindernd auswirken. Vor dem Verfahren hat es Gespräche zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung gegeben. Inhalt: Eine mögliche Bewährungsstrafe. Festgelegt sei das aber nicht, sagte der Vorsitzende Richter.

Das Verfahren wird Montag fortgesetzt. Dann wird ein Sachverständiger gehört.


 



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