Wie Selbstbedienung für Rauschgiftsüchtige

PROZESS Braker Arzt vor Gericht – Gutachter kritisiert Vergabe – Methadon gefährlicher als Heroin – Tricksereien


DER MEDIZINER VERGAB METHADON UND ANDERE ERSATZDROGEN FAHRLÄSSIG, WIE EIN GUTACHTER BESTÄTIGT. PATIENTEN HANDELTEN SOGAR MIT DEN DROGEN.

VON FRANZ-JOSEF HÖFFMANN

BRAKE - Im Prozess gegen den 58 Jahre alten Arzt aus Brake, der sich im Zusammenhang mit der Vergabe der Ersatzdroge Methadon vor dem Oldenburger Landgericht wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in 553 Fällen verantworten muss, hat am Montag ein Sachverständiger die Praxis in die Nähe eines Selbstbedienungsladens für Drogenabhängige gerückt. In vielen Fällen würden Abhängige die Ersatzdroge nicht selbst einnehmen, sondern damit Handel treiben, so Gutachter Dr. Schwartau gestern.

Den Abhängigen, die die Vergabepraxis ausnutzen, kommt dabei zugute, was dem Arzt aus Brake vorgeworfen wird. Er soll dem betreffenden Personenkreis Methadon und andere Ersatzdrogen abgegeben und verschrieben haben, ohne dass dafür die Voraussetzungen vorlagen.

In der Regel müssen die Medikamente in der Arztpraxis unter Aufsicht eingenommen werden. Der Gutachter beschrieb Fälle, in denen Abhängige das geschickt umgangen hätten. Sie täten nur so, als schluckten sie das Medikament, würden es aber einstecken und verkaufen. Methadon sei gefährlich und extrem „wirkungsvoller“ als Heroin.

Um zu überprüfen, ob die Patienten die Ersatzdroge richtig und überhaupt eingenommen haben, müssen sie in regelmäßigen Abständen Urinproben abgeben. Auch das soll in der Praxis des jetzigen Angeklagten nicht ausreichend vorgenommen worden sein. Das bestätigten zwei Abhängige, die Patienten des Angeklagten waren und gestern als Zeugen gehört wurden. Sie hätten bei der Urinprobe getrickst. Einer von ihnen sagte gestern, er habe Urin von seinem Hund mitgenommen und diesen als seinen Urin ausgegeben. Der Prozess wird Mittwoch fortgeführt.

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15.12.2009
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Leserkommentare (1)
130243
- 15.12.2009 18:31 Uhr
Vielleicht ist der Redaktion bekannt, daß der im Prozeß gegen den Braker Arzt eingesetzte sog. Gutachter von Haus aus Kardiolofe ist, selbst nicht substituiert.
Ich bezweifle, daß es sich um eine gerichtsverwendungsfähige Begutachtung handelt.
Jürgen Schlee, Arzt für Allgemeinmedizin, Bückeburg
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