Freiheitsstrafe für Mediziner aus Brake
Landgericht 58-Jähriger gibt illegale Abgabe von Ersatzdrogen zu
VON FRANZ-JOSEF HÖFFMANN
Brake/oldenburg - Das Landgericht Oldenburg hat am Mittwoch einen Arzt aus Brake zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt. Der Mediziner musste sich – wie berichtet – wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten musste. Die Richter sprachen den 58-jährigen Mediziner der illegalen Abgabe und Verschreibung der Ersatzdroge Mathadon in insgesamt 553 Fällen sowie wegen Betruges in 14 Fällen schuldig. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Rezepte ausgestellt
Der Angeklagte war als Substitutions-Arzt zugelassen. Diese Mediziner händigen nach festen Regeln Drogenabhängigen, die vom Heroin loskommen wollen, die Ersatzdroge Methadon aus. Dem 58-Jährigen waren nach Überzeugung des Gerichts dabei aber strafbare Fehler unterlaufen. So habe der Angeklagte den Abhängigen die Ersatzdroge nicht nur zu früh mit nach Hause gegeben (in der Regel muss Methadon in der Arztpraxis unter Aufsicht geschluckt werden), sondern ihnen auch Rezepte ausgestellt, die sie dann selbst einlösen konnten.
In einigen Fällen habe der Angeklagte den Abhängigen Methadon-Rezepte ausgestellt, die für sieben Tage reichen sollten. Die Abhängigen wären aber teilweise schon nach drei Tagen bei dem Mediziner erneut vorstellig geworden, um weitere Rezepte abzuholen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte der 58-Jährige merken müssen, dass da etwas nicht stimme, sagte der Vorsitzende Richter.
Kein Eigennutz
Dem Angeklagten habe es an Härte gefehlt. Er hätte die Abhängigen, die sich ganz offensichtlich nicht an die Auflagen gehalten hätten, einfach nach Hause schicken müssen. Substitutions-Ärzte auf dem Lande hätten es nicht einfach. Sie müssten rund um die Uhr für die Abhängigen da sein. Der Angeklagte sei deshalb auch nur ein „graues Schaf unter den schwarzen“.
Positiv für den Mediziner wurde gewertet, dass er ein umfassendes Geständnis abgelegt und den Schaden in vollem Umfang (100 000 Euro an die Krankenkassen) wieder gut gemacht hat. Darüber hinaus hat er seine Zulassung als Substitutions-Arzt zurückgegeben.
Der Angeklagte habe auch nicht aus Eigennutz gehandelt, sagte der Richter. Vielmehr hätten ihm die Drogenabhängigen leid getan. Im Zuge der Bewährungsauflagen muss der Arzt 20 000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen.
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