BRAKE, 29. Juli 2010


Nebenkläger hält Richter für befangen

Amtsgericht Verhandlung wegen gefährlicher Körperverletzung vertagt


Drei junge Männer sind angeklagt. Doch nach fast dreistündiger Beweisaufnahme wird das Verfahren gegen zwei Angeklagte eingestellt.

von Torsten Wewer

Brake - Nach fast dreistündiger Beweisaufnahme endete eine Verhandlung vor Jugendrichter Fabian Gerwert mit einem Paukenschlag: Der Nebenkläger lehnte den Richter wegen Befangenheit ab. Beim nächsten Verhandlungstermin im August muss über diesen Befangenheitsantrag entschieden werden. Erst dann kann die eigentliche Verhandlung fortgesetzt werden. Wird dem Antrag allerdings stattgegeben, muss das Verfahren völlig neu aufgerollt werden.


Schlägerei in Gaststätte
Aber der Reihe nach. Drei junge Männer im Alter von 18, 20 und 23 Jahren mussten sich wegen schwerer Körperverletzung verantworten. Ausgerechnet in der Nacht zum 24. Dezember 2009 waren sie mit einer vierköpfigen Gruppe von etwa Gleichaltrigen in einer Gaststätte in Elsfleth aneinander geraten. Stühle sollen bei der Auseinandersetzung geflogen sein, Fäuste natürlich auch, außerdem floss am Ende sogar Blut: Ein damals 19-Jähriger wurde durch drei Messerstiche schwer verletzt.

Die Schlägerei wurde von den Angeklagten nicht bestritten, allerdings betonten sie übereinstimmend, dass sie sich nur zur Wehr gesetzt hätten. In diesem Zusammenhang sei es auch zu den Messerstichen gekommen, räumte der 23-Jährige ein. Er habe aber nicht gezielt zugestochen, sondern sich nur verteidigt.


Unterschiedliche Aussagen
Der Geschädigte, der auch als Nebenkläger auftrat, sagte dagegen, dass die Angeklagten den Konflikt angefangen hätten. Bekräftigt wurde seine Aussage von der jungen Frau, die zu der vierköpfigen Gruppe gehörte. Doch die Aussagen von unbeteiligten weiteren Gästen stützten diese Angaben nicht. Sie berichteten vielmehr, dass die vierköpfige Gruppe den Streit gesucht habe.

So konnte nicht zweifelsfrei geklärt werden, von wem die Streiterei schließlich ausging. Deshalb wurde das Verfahren gegen den 18- und den 20-Jährigen eingestellt. Auch bei der Messerstecherei schien es nach einem so genannten Rechtsgespräch zwischen Richter, Staatsanwalt und Rechtsanwälten auf eine Einigung hinauszulaufen. Doch damit war offenkundig der Geschädigte nicht einverstanden – und stellte seinen Befangenheitsantrag.

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