BRAKE, 7. Oktober 2010


Schwarzfahren kann sehr teuer werden

Prozess Amtsgericht Brake verurteilt junge Frau zu einer Geldstrafe von 1800 Euro – Polizei: Kein Kavaliersdelikt


Schon der Versuch des Schwarzfahrens ist strafbar. Es kann sogar eine Freiheitsstrafe drohen.

LR

Brake - Dass sich Schwarzfahren nicht lohnt, beweist nach einer Mitteilung der Bundespolizei ein aktuelles Urteil: Das Amtsgericht Brake hat eine junge Frau wegen Schwarzfahrens mit der Bahn in mindestens in zehn Fällen zu einer Geldstrafe von insgesamt 1800 Euro verurteilt. Ganz schön teuer, wenn man bedenkt, dass die regulär bezahlten Fahrten deutlich günstiger gewesen wären.

Dabei ist Schwarzfahren kein Kavaliersdelikt, sondern eine Variante von Leistungserschleichung nach Paragraf 265a des Strafgesetzbuches. Dieser Verstoß wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet. Schon der Versuch ist strafbar.

Bei Paragraf 265a im Strafgesetzbuch handelt es sich um ein Antragsdelikt. Voraussetzung für die Verfolgung ist also eine Strafanzeige durch das jeweilige Verkehrsunternehmen.

Früher haben viele Verkehrsunternehmen darauf verzichtet. Doch aufgrund der steigenden Zahl der Vorfälle erstatten heute viele Unternehmen bereits Strafanzeige nach der ersten Schwarzfahrt.

Und dann kann es richtig teuer werden. Denn neben der Geldstrafe muss der Verurteilte auch noch die Kosten des Strafverfahrens bezahlen. Aus diesem Grund weist die Bundespolizei ausdrücklich darauf hin: „Schwarzfahren lohnt sich nicht!“

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