12. Februar 2011


Wandel zur privatisierten Demokratie



„26 Millionen Euro für die neue Klinik“, Ð -Ausgabe vom 10. Februar

„Jetzt ist es amtlich“, „jetzt ist es sicher“, so erfährt die Bevölkerung, was über sie verfügt wurde: Nordenham bekommt ein neues Krankenhaus!

Sicher ist dies, weil: Der Aufsichtsrat der Rhön-Klinikum AG hat beschlossen. Wie man sieht, ein echter Akt kommunaler Selbstverwaltung. Der Aufsichtsrat beschließt, was in Sachen öffentlicher Daseinsfürsorge zu geschehen hat und wie es geschieht – die gewählte Vertretung erfährt bei der Gelegenheit gleichzeitig, wann sie zum Abnicken geladen wird.

Ja, so ist das mit der privatisierten Demokratie in unserer schönen neuen Investoren-Republik. Der Landkreis hat im Kampf um das Überleben seiner Klinik nicht den Schulterschluß mit anderen Betroffenen gesucht, nicht auf die Kraft der Solidarität gesetzt, sondern sich fröhlich dem neoliberalen Wandel anvertraut – einstimmig!

Nun gilt auch bei der Gesundheit: Wer zahlt bestimmt. Oder vielleicht doch nicht? Wir leben im Jahr eins nach Stuttgart 21 – schon vergessen? Glaubt der Aufsichtsrat wirklich, die Nordenhamer sind so blöd, dass sie sich weitere Wege als „bessere Verkehrsanbindung“ verkaufen lassen?

„Von allen denkbaren Alternativen ist der jetzt beschlossene Neubau die sinnvollste Lösung“, sagt Martin Menger als Vorstandsmitglied der Rhön-Klinikum AG. Ich sagen dazu: Nein.

Die Klinik gehört in die Stadt, und nicht auf den Acker. Es gibt keinen Grund, für immer weniger Menschen immer neue Flächen zu versiegeln. Es gibt keinen Grund, landwirtschaftliche Fläche umzuwidmen und damit der Ernährungswirtschaft zu entziehen.

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Es gibt keinen Grund, die Fehler im Bereich des Einzelhandels zu wiederholen, die durch Ansiedlung immer größerer Märkte auf der grünen Wiese die gewachsenen Strukturen flächendeckender Einkaufsmöglichkeiten in unseren Städten und Dörfern fast vollständig platt gemacht haben. Wir haben daraus gelernt, dass solche Entwicklung keine Probleme löst, sondern nur Probleme schafft.

Übrigens hat auch der Gesetzgeber schon vor Jahren gelernt, etwas gegen Zersiedlung zu tun: Das Baugesetz verfolgt durch Bestimmungen von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen eindeutig das Ziel, solches wilde Wuchern zu unterbinden.

Die Bereitschaft der Kommunen, ihre Planungen an den Wünschen von Investoren auszurichten bzw. sie in deren Interesse abzuändern, unterläuft die richtungsweisende Absicht des Gesetzes.

Auf diesem Gebiet der Gefälligkeitsplanung tut sich das Nordenhamer Bauamt seit einiger Zeit besonders hervor, und das sollte sich unbedingt ändern.



Dietmar Lange, Esenshamm






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