„Lärm-Management sinnvoll“
SCHIEßSPORTZENTRUM Stundenlange Anhörung im Kreishaus mit Detailfragen
Ingenieur Jürgen H. Voss (links) erläutert im Kreishaus die Pläne der Jägerschaften Cloppenburg und Vechta. BILD: IDEL 
VON STEFAN IDEL
Ahlhorn/Wildeshausen - Forderungen nach einem Tonband-Mitschnitt, Streit um die Definition einer Klinik oder Zweifel an der Unabhängigkeit des Ersten Kreisrats Rolf Eilers als Moderator: Bei der öffentlichen Anhörung zum geplanten „Schießsportzentrum Ahlhorner Heide“ wurde am Donnerstag im Sitzungssaal des Kreishauses verbal zum Teil „scharf geschossen“. Aus den Reihen der etwa 40 Zuhörer wurde ein umfangreicher Fragenkatalog präsentiert, der von Bodenveränderungen bis zu Schusszahlen reichte. Die Anlieger machten deutlich, dass sie das Projekt der Jägerschaften Cloppenburg und Vechta, die rund zwei Millionen Euro in den Umbau der ehemaligen Standortschießanlage investieren wollen, strikt ablehnen.
„Kein Nachtschießen“
Beratender Ingenieur Jürgen H. Voss erläuterte abermals die Eckdaten des Projekts: Gebaut werden soll unter anderem eine Wurfscheibenanlage („Tontaubenschießen“). Drei kombinierte Trap-Skeet-Stände sollen entstehen, komplett von einem 20 Meter hohen Erdwall mit Lärmschutzsteilwand eingefasst. Laut Voss liegt die beantragte Schusszahl für den Wurfscheibenstand bei 3000 Stück pro Tag; bei den Schießbahnen bei maximal 1500 (100/50 m) sowie 2000 (35/25 m). Die Schießzeiten an Werktagen sollen zwischen 7 und 20 Uhr liegen; an Sonn- und Feiertagen zwischen 9 und 13 Uhr sowie von 15 bis 20 Uhr. „Es finden keine Nachtschießen statt“, sagte Voss, nachdem Peter Dobrunz (Verein für Lebensqualität) auf eine entsprechende Aktennotiz hingewiesen hatte.
Den Antrag von Ludger Wehage nach einem Tonband-Mitschnitt der Sitzung lehnte die Kreisverwaltung ab. „Wir nehmen alle Bedenken und Stellungnahmen ins Protokoll auf“, sicherte Kreisrat Eilers zu. Vorwürfe, er sei als Jäger nicht für die Moderation geeignet, wies er zurück.
In der Debatte um den Lärmschutz und den untersuchten Immissionskreisen tauchte die Frage auf, warum die Bonhoeffer-Klinik schlicht zur Wohnsiedlung zähle und keinen niedrigeren Grenzwert erhalte. „Es handelt sich eigentlich um ,Betreutes Wohnen für Süchtige’, aber nicht um eine Suchtklinik“, argumentierte Erhard Schröder, Bauamtsleiter in Großenkneten. Lothar Zidek kritisierte, dass die Gemeinde im Rahmen der Akteneinsicht für das Projekt das Anfertigen von Kopien untersagt habe.
Private Regelungen
Zahlreiche Zuhörer bezweifelten die Effektivität der Kontrolle. Voss zufolge sollen die Schusszahlen anhand elektronischer Treffersysteme dokumentiert werden. Forderungen nach akustischen Instrumenten wurden laut. „Konflikte mit der Nachbarschaft sind programmiert“, sagte Anwalt Joachim Musch, der einige Anlieger vertritt. Er regte ein „Lärm-Management“ an, wie es beispielsweise am Schießstand in Sulingen praktiziert werde. Hier sprechen sich Anwohner mit Betreibern ab. Planer Voss erklärte, dass auch in Ahlhorn privatrechtliche Vereinbarungen zu Schießzeiten denkbar wären. Zulässig sei nur eine zeitliche Reduzierung, ergänzte Eilers.
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