BREMEN, 27. Januar 2012


Sexueller Missbrauch: Bewährungsstrafe für 82-Jährigen

Prozess Angeklagter räumt Vorwürfe in vollem Umfang ein – Verhandlung dauert anderthalb Stunden


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Bremen - Ein 82-jähriger Bremer ist am Donnerstag, am ersten Prozesstag in einem Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vor dem Bremer Landgericht, zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Nach der Verlesung der Anklage räumte der Mann die Vorwürfe in vollem Umfang ein.

Und so verkündete der Vorsitzende Christian Zorn nach nur anderthalb Stunden Verhandlung am Vormittag das Urteil: Zwei Jahre Haft auf Bewährung. Neben der vierjährigen Bewährungszeit ordnete die Kammer die Unterbringung des an Demenz erkrankten Mannes in einer psychiatrischen Klinik an. „Wir haben hier keineswegs kurzen Prozess gemacht“, betonte Richter Zorn.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem 82-Jährigen vorgeworfen, im Sommer 2011 in neun Fällen an den vier und sechs Jahre alten Töchtern einer Nachbarin sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben. So soll der Mann mehrmals das Geschlechtsteil der Mädchen berührt und sein eigenes Geschlechtsteil vorgeführt haben. Zwischen dem Angeklagten und den Mädchen hatte ein enges Vertrauensverhältnis bestanden, da der Rentner zusammen mit seiner Lebensgefährtin regelmäßig auf die Kinder aufgepasst hatte.

Die Sachverständige war in ihrem Gutachten zu dem Ergebnis gekommen, dass der Mann aufgrund seiner fortschreitenden Demenz in seiner Steuerungsfähigkeit extrem eingeschränkt war, als er die Taten beging. Bei dem Mann habe es vermutlich schon immer eine latente pädophile Neigung gegeben, die jedoch erst mit der demenziellen Erkrankung zum Ausbruch kam. Die Taten waren im August 2011 aufgeflogen, als die Mädchen ihrer Mutter davon berichtet hatten.

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