DELMENHORST, 4. Februar 2012


Täter meldete sich selbst beim Jugendamt

Folterprozess Schwerste Misshandlungen in Kindheit des 26-jährigen Angeklagten


Dennoch gilt der Mann als voll schuldfähig. Verteidiger boten dem 17-jährigen Opfer 3000 Euro Schmerzensgeld an.

von Franz-Josef Höffmann

Delmenhorst - Entgegen der Erwartung ist am Freitag in dem Folter-Prozess vor der Oldenburger Jugendkammer gegen die drei 21, 23 und 26 Jahre alten Angeklagten aus Delmenhorst noch nicht plädiert und geurteilt worden. Stattdessen stand die Frage nach dem Warum im Vordergrund. Die Hauptvorwürfe werden dem ältesten Angeklagten angelastet. Er soll versucht haben, das Opfer in einer Badewanne zu ertränken und mit einem Kabel zu erdrosseln. Dann soll er auf dem Penis des 17-Jährigen eine brennende Zigarette ausgedrückt haben.


Volle Schuldfähigkeit
Wie den beiden Mitangeklagten bescheinigte ein Psychiater auch dem 26-Jährigen eine volle Schuldfähigkeit. Der Sachverständige stufte den Angeklagten trotz der unvorstellbaren Grausamkeiten aber nicht als einen gewalttätigen Menschen ein. Der 26-Jährige habe als Kind selbst schwerste Misshandlungen über sich ergehen lassen müssen. Unter anderem deswegen sollen am Tattag alle Hemmschwellen gefallen sein.


Weg von Familie
Am Freitag wurde auch bekannt, dass sich der 26-Jährige im Alter von acht Jahren selbst beim Jugendamt gemeldet hatte, um aus seiner Familie genommen zu werden. Das zeige überdeutlich, welches Ausmaß die Gewalttätigkeiten in der Familie des 26-Jährigen angenommen hätten, sagte der Psychiater. Normalerweise gehe kein Kind von selbst aus seiner Familie.

Unterdessen haben die Verteidiger der Angeklagten Kontakt zu der Familie des Opfers aufgenommen und ein Schmerzensgeld in Höhe von 3000 Euro für den 17-Jährigen angeboten. Es soll auch eine Einigung erzielt worden sein. Am 16. Februar wird das Verfahren nun mit den Plädoyers fortgesetzt. An diesem Tag wird auch das Urteil erwartet.

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