DELMENHORST, 7. Februar 2012


Frauen mit Eisenstange beworfen: Delmenhorster veurteilt

Prozess 23-jähriger Delmenhorster bekommt sechs Monate Haft auf Bewährung


Der Angeklagte soll nicht nur Spaziergänger angegriffen, sondern auch Rauschgift erworben haben. Von seinen Opfern habe er sich beobachtet gefühlt.

von Franz-Josef Höffmann

Delmenhorst - Weil er Spaziergänger mit einem Grillgerät und einer Eisenstange beworfen und außerdem Rauschgift erworben hat, ist ein 23 Jahre alter Mann aus Delmenhorst zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Dieses Urteil, erstinstanzlich gesprochen vom Amtsgericht in Delmenhorst, ist am Montag in zweiter Instanz vor dem Oldenburger Landgericht rechtskräftig geworden.


Berufung eingelegt
Gegen das erste Urteil hatte der Angeklagte, der bereits zweieinhalb Jahre seines Lebens im Gefängnis gesessen hat, Berufung eingelegt. Den Erwerb der Drogen gab er zu, das Werfen mit Grillgerät und Stange aber nicht. Die Richter glaubten ihm aber nicht. Einerseits waren die Aussagen der Opfer sehr glaubhaft, andererseits war an dem Ort, wo das Grillgerät gelandet war, Grillasche gefunden worden.

Das Grillgerät selbst hatte der Angeklagte nach dem Wurf wieder an sich genommen. Mit den sechs Monaten Haft auf Bewährung und vor allem mit den milden Bewährungsauflagen (50 Stunden gemeinnützige Arbeit) sei er noch gut bedient, meinte am Montag die Vorsitzende Richterin. Bei einem weiteren Schuldspruch könnte das schlechter für den Angeklagten ausgehen. Das hatte der 23-Jährige verstanden. Er zog seine Berufung dann auch wieder zurück.

Die Wohnung des Angeklagten in Delmenhorst grenzt an einen Park. Weil er sich von zwei Frauen, die in diesem Park spazieren gingen, beobachtet fühlte, hatte er die Gegenstände geworfen und die Frauen auf das Übelste beleidigt. Eines der beiden Opfer hat seither große Angst vor dem 23-Jährigen.


Frau als Zeuge geladen
Weil die Frau am Montag als Zeugin geladen war, hatte das Gericht vorsorglich die Durchsuchung des Angeklagten angeordnet. Weil die Zeugen aber nicht mehr gehört werden mussten, wurde von der Durchsuchung wieder Abstand genommen.

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