DELMENHORST, 10. Februar 2012


Betrüger muss ins Gefängnis

Prozess Kein Erfolg mit Berufung: Fünf Jahre und sieben Monate für 44-Jährigen


Der Angeklagte hat unter anderem einen 72-Jährigen um 88 000 Euro betrogen. Wegen einer früheren Verurteilung plädierte die Verteidigung auf Freispruch.

von Franz-Josef Höffmann

Delmenhorst - Mit der Berufung gegen ein Urteil des Delmenhorster Amtsgerichts hat ein 44 Jahre alter Betrüger aus Ganderkesee nur wenig Erfolg gehabt. Das Oldenburger Landgericht als Berufungsinstanz reduzierte am Donnerstag die vom Amtsgericht verhängte Strafe lediglich um neun Monate und verurteilte den Angeklagten zu insgesamt fünf Jahren und sieben Monaten Gefängnis. Das Amtsgericht hatte den 44-Jährigen noch zu insgesamt sechs Jahren und vier Monaten Gefängnis (bestehend aus zwei Gesamtfreiheitsstrafen) verurteilt.

Der Angeklagte hatte etliche gutgläubige Personen in Delmenhorst mit den abenteuerlichsten Geschichten übers Ohr gehauen (die NWZ  berichtete). Den Feststellungen zufolge traf es in erster Linie einen 72-Jährigen, mit dem der Angeklagte früher einmal freundschaftlich verbunden war. Für eine angebliche Selbstständigkeit des Angeklagten, zur Abwehr einer Bedrohung durch die Mafia und zur Verhinderung eines Selbstmordes hatte der 72-Jährige insgesamt 88 000 Euro für den 44-Jährigen locker gemacht.

Nach Überzeugung des Gerichtes hatte der Angeklagte auch frühere Nachbarn aufs Übelste hereingelegt und dabei das Vertrauensverhältnis ausgenutzt. Damit nicht genug: Um die Schulden bei dem 72-Jährigen nicht zurückzahlen zu müssen, hatte er diesen überfallen und ihm einen Müllsack von hinten über den Kopf gestülpt. Der 72-Jährige ist sich nach wie vor sicher, dass er getötet werden sollte. Wegen dieser Tat war der Angeklagte 2009 vom Oldenburger Landgericht zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Und genau diese Verurteilung nahm die Verteidigung in dem jetzigen Prozess zum Anlass, auf Freispruch zu plädieren. Sie war der Meinung, dass die Betrugsdelikte des 44-Jährigen bereits damals mit verhandelt und geahndet worden seien. Das Gericht sah das allerdings nicht so. Nur wegen der langen Verfahrensdauer erhielt der Angeklagte am Donnerstag eine etwas reduzierte Haftstrafe.

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