Wasserläufe sollen besser geschützt werden
Flora-Fauna-Habitat Fachdienst Stadtgrün und Naturschutz will Schutzgebiete entsprechend einer EU-Richtlinie sichern
von Wolfgang Bednarz
Delmenhorst - Der Fachdienst Stadtgrün und Naturschutz plant eine Überarbeitung und teilweise flächenmäßige Erweiterung der Landschaftsschutzgebietsverordnungen im Stadtgebiet. Grundlage bildet die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union, kurz FFH-Richtlinie. Danach sind FFH-Gebiete bis spätestens 2013 zu sichern.
In Delmenhorst sind es die Wasserläufe, die unter die FFH-Richtlinie fallen: Zum einen das FFH-Gebiet „Delmetal nördlich Harpstedt“, insgesamt 476 Hektar groß, wovon auf das Stadtgebiet Delmenhorst gut 1,73 Hektar entfallen. Bedeutsam ist das Gebiet u.a. als letzter Lebensraum der Bachmuschel im westlichen Niedersachsen. Im Landkreis Oldenburg erfolgte die Sicherung des FFH-Gebietes bereits 2010, daher soll die Sicherung dieses Gebietes auf Stadtgebiet Priorität genießen. Deutlich mehr Fläche, nämlich 23,7 von insgesamt 82,4 Hektar, nimmt das FFH-Gebiet „Untere Delme, Hachte, Ochtum und Varreler Bäke“ ein, das der Fachdienst parallel oder später sichern will. Das Gebiet ist bedeutsam als Lebensraum von Meer- und Bachneunauge, Steinbeißer und Lachs.
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