OLDENBURG, 13. August 2010


Landgericht Oldenburg: Vergewaltiger soll nie wieder in Freiheit

Über neun Jahre Haft und geschlossene Psychiatrie – Gutachter sieht dauerhafte Gefahr


Das Gericht lehnte Sicherungsverwahrung ab. Das will die Staatsanwaltschaft prüfen lassen.

Von Franz-Josef Höffmann

Oldenburg - Neun Jahre und drei Monate Gefängnis: So lautet das Urteil gegen den 39 Jahre alten Mann aus Oldenburg, der im Januar eine Frau in deren Fahrzeug vergewaltigen wollte und neun Tage später eine Frau in deren Wohnung vergewaltigt hatte.

Die Landgerichts-Strafkammer verfügte am Donnerstag neben der Gefängnisstrafe auch die Einweisung des Angeklagten in die geschlossene Psychiatrie. Er gilt als besonders gefährlich.



Eine zusätzliche Anordnung der Sicherungsverwahrung lehnte das Gericht allerdings ab. Damit wies die Kammer einen Antrag von Staatsanwalt Michael Sommerfeld zurück. Der hatte für den Angeklagten nicht nur die hohe Gefängnisstrafe und die Einweisung in die Psychiatrie gefordert, sondern auch Sicherungsverwahrung.

Mit seinem Antrag hatte sich der Anklagevertreter über die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) hinweggesetzt. Danach sollen sich Psychiatrie und Sicherungsverwahrung gegenseitig ausschließen, weil beide Maßnahmen unbegrenzt sind.

„Wir haben auch keinen Anlass, an der Richtigkeit der BGH-Rechtsprechung zu zweifeln“, sagte am Donnerstag der Vorsitzende Richter Kießler. Der BGH habe so verfügt und zwar im Wissen um die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, wonach die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung nicht mehr möglich sei. Aber genau das hatte Staatsanwalt Sommerfeld bewogen, jetzt die Maßnahme anzuordnen. Er wollte ganz sicher gehen, dass der Angeklagte die Freiheit nicht wieder sieht.

Ein psychiatrischer Gutachter hatte bei dem 39-Jährigen eine massive Sexualstörung festgestellt und ihm schwere sexuelle Abartigkeit bescheinigt. Bei seinen Taten übe er Macht und Kontrolle aus und habe Freude am Leiden der Opfer.

Der Angeklagte habe abartige Vergewaltigungsfantasien, die er auch in Zukunft umsetzen werde. 1994 hatte der Mann in Bremen ein zwölfjähriges Mädchen vergewaltigt. Zwei Tage nach seiner Haftentlassung vergewaltigte er eine Frau in Aurich. Nach Verbüßung von zehn Jahren Gefängnis beging er die Taten, wegen derer er jetzt vor Gericht stand.

Die Staatsanwaltschaft will die Revision des Urteils prüfen, damit doch noch die Sicherungsverwahrung gegen den Mann angeordnet wird.


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