Fixieren nur als große Ausnahme
Pflege Amtsgericht und Stadt stellen neues Konzept vor
Oldenburg - Oldenburg geht den „Werdenfelser Weg“, damit künftig möglichst wenig Menschen in Altenbetreuungseinrichtungen mit Bettgittern oder Gurten fixiert werden. „Wir werden das machen“, sagte am Mittwoch Betreuungsrichterin Barbara Pontenagel am Rande einer Informationsveranstaltung zu diesem Thema im PFL.
Inhalt des neuen Projekts: Das Amtsgericht wird so genannte Verfahrenspfleger schulen, die im Einzelfall unabhängig prüfen, ob pflegebedürftige Menschen tatsächlich fixiert werden müssen, um Stürze und Verletzungen zu verhindern. Ihre Gutachten werden dann in eine gerichtliche Entscheidung münden, auf die sich die Pflegeeinrichtung stützen kann. Vorbild ist ein Projekt im „Werdenfelser Land“ in Bayern. Dort wurde die Zahl der Fixierungrn reduziert und in einigen Einrichtungen sogar auf Null gebracht.
Bislang, so die Erfahrung von Pflege- und Rechtsexperten, wird nämlich in vielen Einrichtungen allein aus Angst davor fixiert, dass die Krankenkassen bei Verletzungen die Heime in Regress nehmen, frei nach dem Motto: Die Entscheidung, nicht zu fixieren, war falsch. Um dem zu entgehen, wird oftmals, so die Erfahrung, gegen Freiheit und für vermeintliche Sicherheit votiert.
Bislang, so hieß es in der Veranstaltung, seien die Entscheider auf sich gestellt; seien es der Bevollmächtigte oder der Betreuer, der eine Fixierung beantragt, das Pflegepersonal, das eine Fixierung ausführt, der Arzt, der die Notwendigkeit attestiert – oder der Richter, der die Fixierung genehmigt. „Durch eine verbesserte Kommunikation sollen Ängste beseitigt und neue Ideen für Alternativen gewonnen werden“, sagte Barbara Pontenagel. Hinzu komme, dass Alternativen zur Fixierung wie Kräftigung der Muskulatur und Koordinationsfähigkeit, Niedrigbetten und Sensormatten vor den Betten noch zu selten bedacht und eingesetzt werden. Sie wies zudem auf die Risiken von Fixierungen hin, die über die Freiheitseinschränkung hinausgehen: Wund liegen und Kräfteverfall.
Bei den Verfahrenspflegern handelt es sich um speziell qualifizierte Pflegekräfte, die nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis zur jeweiligen Einrichtung stehen.
An der Veranstaltung von Betreuungsstelle der Stadt und Amtsgericht im PFL nahmen Heim- und Pflegedienstleitungen zahlreicher Pflegeeinrichtungen in Stadt und Landkreis Oldenburg sowie der Medizinische Dienst der Krankenkassen, das Gesundheitsamt Oldenburg, Ärzte und die vorgesehenen Verfahrenspfleger teil.
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