Oldenburg: Ehefrau erstickt – Neun Jahre Haft
Schwurgericht Zusätzlich in Psychiatrie
Oldenburg - Wegen Totschlags hat die Oldenburger Schwurgerichtskammer am Dienstag einen 26 Jahre alten Mann aus Oldenburg zu einer Gefängnisstrafe von neun Jahren verurteilt. Darüber hinaus ordnete die Kammer die Unterbringung des Angeklagten in der geschlossenen Psychiatrie an.
Der Mann hatte am 17. Juli vergangenen Jahres in der ehemals gemeinsamen Wohnung seine zwei Jahre jüngere Ehefrau mit einem Kissen erstickt. Anschließend hatte er sich an der Leiche vergangen.
Der Vorsitzende Richter Sebastian Bührmann sprach in der Urteilsbegründung von einer tragischen Tat. Übermäßiger Alkoholkonsum und eine schwere Kindheit hätten das Geschehen begünstigt. Das könne aber nur eine Erklärung sein, keinesfalls eine Entschuldigung. „Ich habe meinen Engel getötet“, sagte der Angeklagte im Schlusswort. Er hatte die Tat gestanden. Die Frau sei die größte Liebe seines Lebens gewesen.
Die 24-Jährige hatte sich von ihm getrennt. Psychisch labil und geschwächt durch Alkohol- und Drogensucht hatte der Mann dieser Trennung nichts mehr entgegenzusetzen. Am Tattag wollte er noch Gegenstände aus der Wohnung holen. Dabei war es zu einem Streit gekommen. Der Mann ergriff das Kissen und drückte es so lange auf das Gesicht seiner Frau, bis sie tot war. Dass er sich auch noch an der Verstorbenen verging, stufte das Gericht als Verzweiflungshandlung ein.
Ohne Behandlung sei der Angeklagte nicht mehr lebensfähig, hatte ein Psychiater die Einweisung in die geschlossene Psychiatrie befürwortet. Als Nebenkläger hatten die Eltern der Getöteten das Verfahren verfolgt. Als die grausame Tat in Einzelheiten besprochen wurde, brachen sie in Tränen aus. Ihr ehemaliger Schwiegersohn vermied jeden Blickkontakt.
Mit dem Strafmaß erfüllte das Gericht den Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte sechs Jahre Gefängnis beantragt, war aber mit dem Urteil einverstanden. Es ist rechtskräftig.
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