WILHELMSHAVEN, 4. Mai 2011


Beleidigung endet für 59-Jährigen im Gefängnis


FJH

Wilhelmshaven - Mit der Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichtes in Wilhelmsha­ve­n hat ein 59-Jähriger keinen Erfolg gehabt. War der Wilhelmshavener erstinstanzlich noch wegen Beleidigung zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt worden, wurden nun fünf Monate daraus. Das hat in erster Linie mit einem anderen Urteil zu tun, das in die Entscheidung mit einbezogen werden musste.

In der ursprünglichen Sache teilten die Oldenburger Richter die Überzeugung der Kollegen aus Wilhelmshaven. Der 59-Jährige hatte seine frühere Vermieterin als „geistesgestörteste Alte aus ganz Wilhelmshaven“ bezeichnet. Das erfüllte den Tatbestand der Beleidigung. Der Angeklagte hatte die Beleidigung zwar nicht der Frau gegenüber persönlich ausgesprochen, sondern sie gegenüber dem Ehemann der Frau geäußert.

Das aber änderte nichts am Sachverhalt. Es ging um Mietschulden. Am Tattag hatte der Angeklagte den Ehemann seiner Vermieterin zufällig in einem Café getroffen. Der Ehemann sprach dann die Mietschulden an, der Angeklagte reagierte mit der Beleidigung.

Der Angeklagte ist 28-mal vorbestraft und sitzt zurzeit in Haft. Nun muss er die weitere Strafe verbüßen.

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