Nach OP ist Atemtherapie Pflicht
Initiative Krankenhäuser besser auf Schlafapnoe-Patienten vorbereiten
„Der Schlafapnoe-Patient im Krankenhaus“ ist der Titel des Flugblatts. Vorgestellt wurde der Flyer von Schlafmediziner WZ-FOTO: Lübbe 
von Stephan Giesers
Wilhelmshaven - Lautes Schnarchen. Die Atmung setzt aus. Für einige Sekunden, manchmal für Minuten. Wer unter der Krankheit Schlafapnoe leidet, ist auf Atemtherapiegeräte angewiesen. Die Nasenmaske hilft bei nächtlichen Atemaussetzern. Ein Leben lang.
In Krankenhäusern ist der Einsatz dieser Atemmasken indes nicht selbstverständlich, weiß Reinhard Wagner, Vorsitzender des Arbeitskreises Schlafapnoe niedersächsischer Selbsthilfegruppen. „Viele Krankenhäuser lehnen den Einsatz von Atemtherapiegeräten durch das Pflegepersonal ab“, sagt Wagner. Dann heißt es oft: „Sie benötigen kein Atemgerät, Sie bekommen ja Sauerstoff.“ Für die Patienten ein hohes Risiko. Hoher Blutdruck, Herzrhythmusstörungen oder gar ein Schlaganfall können die Folgen sein.
Das will Reinhard Wagner ändern und hat mit seinem Verband eine bundesweite Initiative ins Leben gerufen. Ein Faltblatt klärt Patienten und Krankenhauspersonal über das Risiko für die Betroffenen auf. Es wird bundesweit verteilt. Verfasser sind neben Reinhard Wagner der Narkosearzt Dr. Patrick Saur sowie die Schlafmediziner Dr. Andreas Möller vom Reinhard-Nieter-Krankenhaus (RNK) und Günter Freudenberg.
Das Pflegepersonal in Krankenhäusern sei oft überfordert mit dem Thema Schlafapnoe, betont Wagner. Ein Grund: Circa 100 verschiedene Atemtherapiegeräte gibt es auf dem Markt. Und kein Patient ist wie der andere. In den Ausbildungsvorschriften für Pflegeberufe taucht das Thema nicht auf.
In der Region ist der Verband mit seiner Initiative schon erfolgreich. So werden Auszubildende der Krankenpflegeschule des Reinhard-Nieter-Krankenhauses und St. Willehad-Hospitals seit zwei Jahren auf Schlafapnoe-Patienten vorbereitet. Die Fortbildungen sind inzwischen Pflicht. Wagner gibt zudem regelmäßig Seminare am Nordwestkrankenhaus Sanderbusch.
Am RNK geht man einen Schritt weiter: Schlafapnoe-Patienten werden zentral auf einer Station betreut. „Das hat Vorbildcharakter“, sagt Wagner. Der Vorteil: das Personal kann ganz gezielt geschult werden – und kommt auch gezielt zum Einsatz auf der Station.
Bundesweit sieht Wagner aber großen Nachholbedarf. Viele Krankenhäuser beriefen sich auf die Medizinprodukte-Betreiberverordnung. Demnach dürfen medizinische Geräte nur von eingewiesenen Personen betrieben werden.
Nicht zuletzt ist der Patient selbst gefordert. Er muss sein Therapiegerät ins Krankenhaus mitnehmen. Fragen sollten schon im Aufnahmegespräch geklärt werden.
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