Arbeiten auf See immer dann, wenn es erforderlich ist
Marine Thomas Kossendey: Lösung für Arbeitszeitproblem in Sicht – Perspektive für zivile Besatzungen
von Michael Halama
Wilhelmshaven - Thomas Kossendey (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Verteidigungsministerium, ist zuversichtlich, dass es für die Arbeitszeitregelung auf zivil besetzten Schiffen der Bundeswehr bald eine Lösung geben wird: „Das Problem der Arbeitszeiten wird im Rahmen des Reformbegleitgesetzes der Bundeswehr durch Änderung des Arbeitszeitgesetzes sowie tarifvertraglicher Umsetzung gelöst werden“, so Kossendey.
Am Mittwoch läuft der Marinetanker „Rhön“ zum zweimonatigen NATO-Einsatz aus – noch ohne Lösung für die Arbeitszeitregelung, die zivilen Besatzungen das Leben schwer macht: Die wöchentliche Arbeitszeit ist auf 48 Stunden beschränkt, Überstunden sind ebenso Beschränkungen unterworfen wie das Jahresarbeitszeitkonto.
„Wir sind froh, dass es endlich wieder hinaus geht“, sagt Kapitän Egon Rhauderwiek (49). Seinen 39 Männern habe es zu schaffen gemacht, dass wegen der vollen Arbeitszeitkonten im vergangenen Sommer eine Seefahrt mit zwei Fregatten nach Südafrika gestrichen worden war. „Für einige an Bord sind das echte Existenzängste, wenn man nicht weiß wie es weitergeht.“
„Die Bundeswehr ist auf zivil besetzte Schiffe in vielen Fällen angewiesen“, betont Kossendey. Durch die Umsetzung der EU-Richtlinie habe sich der Fall ergeben, dass die Seeleute erforderliche Mehrarbeit leisten wollten, aber nicht durften. Eine Ausnahmeregelung existierte zunächst, sei aber im Herbst 2010 von den Gewerkschaften nicht verlängert worden.
Nachdem Besatzungsmitglieder des Schleppers „Wangerooge“ das Problem im Sommer 2011 öffentlich gemacht hatten, bat Kossendey alle Beteiligten zum Informationsgespräch. Mit dabei waren auch die Abgeordneten Ingo Gädechens (CDU), Hans-Werner Kammer (CDU) und Karin Evers-Meyer (SPD).
Durch eine Ermächtigungsgrundlage im Arbeitszeitgesetz, die sich derzeit in der Ressortabstimmung befinde, soll die Möglichkeit eröffnet werden, in bestimmten Fällen von den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes abzuweichen. „Es werden mit allen Beteiligten Grenzen definiert. Der Schutz der Arbeitnehmer ist für uns oberstes Gebot“, so Thomas Kossendey.
Um eine zeitnahe Linderung des Problems zu erreichen, sei als Provisorium die Verlängerung der Ausnahmeregelung geplant. Damit soll noch vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens eine vorläufige Flexibilisierung erreicht werden. Die Gewerkschaften hätten dieser Verlängerung zugestimmt; die erforderlichen Schritte laufen. Allerdings sei die Ausnahmeregelung nur mit Zustimmung jedes einzelnen Arbeitnehmers anwendbar. „Das ist ganz klar nur ein Provisorium“, betont Kossendey.
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